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persönlich beantragen

> nur mit Termin <

Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.

Details und weiterführende Informationen zur KFZ- Auskunft folgen hier unten im Text:

Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halter*innenauskunft) kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, wenn es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt.

Soll nach einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des*der Unfallgegner*in in Erfahrung gebracht werden, können Sie sich in diesem speziellen Fall auch an den sogenannten "Zentralruf" der Autoversicherungen wenden. 

Soweit mit der Schadensabwicklung ein*e Rechtsanwält*in beauftragt wurde, holen diese in der Regel die erforderlichen Auskünfte ein.

Sie können Ihre Anfrage nur schriftlich stellen oder persönlich das Bürgeramt aufsuchen und dort einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie hier als PDF-Datei... Telefonische Anfragen dürfen durch das Bürgeramt nicht beantwortet werden!

Unterlagen

Senden Sie ein formloses, schriftliches Auskunftsersuchen mit Namen, Anschrift und Angabe des Geburtstages der*des Anfragenden sowie einer Begründung an das Bürgeramt. Auskünfte werden nur erteilt, wenn die Identität des oder der Anfragenden nachvollziehbar ist und ein verkehrsrechtliches Interesse erkennbar ist.

Downloads

Privatauskunft aus dem Fahrzeugregister

Gebühren

  • 5,10 Euro