Zum Schutz wildlebender Tiere hat die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt. Diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz von Igeln, Amphibien und anderen Kleintieren, die in den Abend- und Nachtstunden aktiv sind. Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.

In vielen Gärten werden heutzutage Mähroboter zur Rasenpflege eingesetzt. Da Mähroboter eigenständig mähen und dabei sehr leise sind, werden sie häufig auch in der Dämmerung oder nachts in Betrieb genommen. Dieser nächtliche Einsatz stellt jedoch eine Gefahr für wildlebende Tiere dar, da viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tierarten in den Abend- und Nachtstunden auf Nahrungssuche sind.

Insbesondere für Igel ist der Einsatz von Mährobotern gefährlich, da Igel nicht flüchten, sondern aus Schutzreflex stehen bleiben und sich zu einer Stachelkugel zusammenrollen. Die vorhandenen technischen Systeme reichen derzeit noch nicht aus, um wildlebende Tiere zu schützen. Wie Studien und Tests gezeigt haben, erkennen die Systeme insbesondere Igel bislang nicht zuverlässig.

Neben dem Igel werden auch andere Tierarten wie Frösche, Kröten und Molche, die ebenfalls keine Möglichkeit haben, schnell genug vor den Mährobotern zu fliehen, massiv gefährdet, getötet oder verletzt.
Verletzen oder töten Mähroboter geschützte Tierarten, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Wer also einen Mähroboter im Garten hat, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass dieser keine wildlebenden Tiere verletzt oder tötet.
Damit leisten Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger Verständnis für den Schutz der Wildtiere aufbringen und das nächtliche Mähroboter-Verbot keine unverhältnismäßige Beschränkung bedeutet.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30. April 2026 nachzulesen.