© Elke Schlautmann | Stadt Mülheim an der Ruhr

Trockenheit und Hitze schwächen Bäume im Mülheimer Wald

Die außergewöhnlich langen Trocken- und Hitzeperioden in den Monaten Juni, Juli und August haben den Bäumen im Mülheimer Wald deutlich zugesetzt. Besonders betroffen sind Buchen und Birken. Auch Eschen sind vielfach stark geschädigt, unter anderem infolge des Eschentriebsterbens.

Bei anhaltender Trockenheit steht den Bäumen nicht ausreichend Wasser im Boden zur Verfügung. Gleichzeitig geben sie über ihre Blätter weiterhin Wasser an die Umgebung ab. Dieser natürliche Prozess führt bei fehlender Wasserversorgung jedoch zu erheblichem Trockenstress. Die Bäume reagieren unter anderem mit eingerollten oder frühzeitig vergilbenden Blättern. Teilweise werfen sie sogar noch grüne Blätter ab.

Durch diesen sogenannten Trockenstress werden die Bäume geschwächt. Einzelne Bäume können ganz oder teilweise absterben. In der Folge können ihre Stand- und Bruchsicherheit beeinträchtigt sein. Absterbende Äste, Kronenteile oder ganze Bäume können dadurch zu einer Gefahr für Menschen und Sachwerte werdeDie Stadt Mülheim an der Ruhr und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün weisen daher auf mögliche Gefahren im Wald hin und informieren zugleich darüber, dass anstehende Verkehrssicherungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen könnten als in vorangegangenen Jahren.

 

Umsicht beim Aufenthalt im Wald

Im Wald ist daher besondere Aufmerksamkeit geboten. Das Betreten zu Erholungszwecken ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen allerdings auf eigene Gefahr.

Erholungssuchende müssen mit sogenannten waldtypischen Gefahren rechnen, zu denen unter anderem herabfallende Äste, abbrechende Kronenteile oder entwurzelte Bäume gehören. Auch Unebenheiten, Hindernisse und witterungsbedingte Veränderungen der Wege gehören zu den natürlichen Risiken eines Waldes. Maßnahmen zur Verkehrssicherung erfolgen nur in besonders schwerwiegenden Fällen.

Die Stadt und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün möchten mit diesen Hinweisen insbesondere die Aufmerksamkeit der Erholungssuchenden schärfen.

 

Verkehrssicherung an den Außengrenzen der Waldflächen

Eine besondere Situation besteht an den Außengrenzen der städtischen Waldflächen. Entlang von Straßen, Gärten und Erholungseinrichtungen ist aufgrund der einhergehenden Nutzung regelmäßig mit dem Aufenthalt von Menschen zu rechnen. Daher besteht hier eine besondere Verkehrssicherungspflicht.

Die betreffenden Bereiche werden durch geschultes Personal regelmäßig kontrolliert. Werden dabei Bäume oder Äste festgestellt, die bruchgefährdet oder nicht mehr standsicher sind, werden die notwendigen Maßnahmen fachgerecht umgesetzt. Je nach Zustand des Baumes kann dies eine Fällung, einen Rückschnitt oder eine Einkürzung der Krone erforderlich machen. 

Die Kontrollen und die entsprechenden Maßnahmen werden von RVR Ruhr Grün durchgeführt und beauftragt. Aufgrund der diesjährigen Trocken- und Hitzeperioden ist davon auszugehen, dass die Verkehrssicherungsmaßnahmen in den kommenden Wochen und Monaten umfangreicher ausfallen werden als in gewöhnlichen Jahren. 

 

Raffelbergpark als besonders sensibler Bereich

Ein besonderes Beispiel für eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht ist der Raffelbergpark. Bei der Anlage handelt es sich um ein Gartendenkmal, das entsprechend des geltenden Parkpflegewerks gepflegt und unterhalten wird. Vor allem der obere beziehungsweise südliche Parkbereich weist waldartige Strukturen auf. Sein Charakter wird insbesondere durch über 100 Jahre alte Buchen geprägt.

Der Raffelbergpark ist vergleichsweise klein, zugleich aber durch zahlreiche Spazierwege engmaschig erschlossen und wird intensiv zur Erholung genutzt. Im gesamten Parkbereich ist daher mit einem hohen Erholungsverkehr zu rechnen. Die Sicherheit der Parkbesucher*innen hat hier besondere Priorität.

Die durchgeführte Baumkontrolle ergab, dass im Rahmen der nächsten Verkehrssicherungsmaßnahme im Raffelbergpark zunächst vier Bäume gefällt und bei sechs weiteren Bäumen eine Einkürzung der Kronen vorgenommen werden muss. Die Maßnahmen werden auf das notwendige Maß begrenzt und erfolgen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Soweit es mit den Anforderungen der Verkehrssicherheit vereinbar ist, sollen wertvolle Habitatstrukturen erhalten und geschont werden. Gleichzeitig werden die Belange des Gartendenkmals und die Vorgaben des Parkpflegewerks berücksichtigt.

 

Bei allen anstehenden Verkehrssicherungsmaßnahmen kann es zu vorübergehenden Wegesperrungen und Beeinträchtigungen kommen. Die Stadt Mülheim und RVR Ruhr Grün bitten um Verständnis und um Beachtung der Beschilderungen und Absperrungen. 
Ansprechpartner
Elke Schlautmann
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Forstbeauftragte
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