Verkehrsschild zeigt ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
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Für die Planung des mittelfristig vorgesehenen Abrisses der Fritz-Thyssen-Brücke wird das Bauwerk derzeit durch ein externes Planungsbüro auf Schadstoffe untersucht. Hierzu erfolgt eine Beprobung an vier Brückenpfeilern. Für die Dauer der Untersuchung ist die Verkehrslast aus statischen Gründen zu minimieren. Deshalb wurde eine temporäre Verkehrsbeschränkung für die Fritz-Thyssen-Brücke angeordnet: Ab sofort gilt für alle Verkehrsteilnehmenden auf der Brücke eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, zudem gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Die Schadstoffuntersuchung kann voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage abgeschlossen werden, sodass die Fritz-Thyssen-Brücke im Anschluss wieder für den Schwerlastverkehr mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer zur Verfügung stehen wird.

Zum Hintergrund:

Bereits seit Anfang Dezember gilt auf der Fritz-Thyssen-Brücke Tempo 30 für Lkw. Das Tempolimit dient der Verringerung von Schwingungen, die auf das Bauwerk einwirken – damit die Brücke Verkehrsteilnehmer*innen so lange wie möglich als Verbindung zwischen Styrum und Dümpten zur Verfügung steht. Ein Abriss der Fritz-Thyssen-Brücke ist nicht vor 2029 geplant.