Der Bebauungsplan "Oberheidstraße/Jörgelstraße - C 24" wurde am 4. Juli 2025 eingeleitet. Bürgerinnen und Bürger haben vom 2. März bis einschließlich 2. April 2026 die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren, die Planunterlagen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, im Plangebiet einer übermäßigen Verdichtung planerisch steuernd entgegenzuwirken, um den begrünten Blockinnenbereich vor einer weiteren baulichen Inanspruchnahme zu schützen. Hierdurch sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert und Folgen des Klimawandels im Wohngebiet abgemildert werden.

Die vorhandenen Nutzungen im Plangebiet sollen durch entsprechende Festsetzungen gesichert und die städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der bestehenden Freiflächen gesteuert werden. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus (19. OG, linke Flurseite) öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Information und Stellungnahme. Für eine Einsichtnahme vor Ort ist eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!

Der Entwurf für die Aufhebung des Bebauungsplanes "Freizeitbereich Entenfang-Süd - K 5a" wurde am 10. Februar 2026 beschlossen. Bürgerinnen und Bürger haben vom 2. März bis einschließlich 2. April 2026 die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren, die Planunterlagen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Das Ziel dieser Aufhebungssatzung ist die Planaufhebung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a", der gerichtlich inzident für unwirksam erklärt wurde. Nach dem Beschluss dieser Aufhebungssatzung wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß §§ 34 und 35 BauGB zu beurteilen sein. Der Bereich des Campingplatzes ist schon derzeit nach § 34 BauGB als faktisches Wochenendhausgebiet zu beurteilen und wurde am 30.01.2023 als Wochenendhaus-Platz genehmigt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus (19. OG, linke Flurseite) öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Information und Stellungnahme. Für eine Einsichtnahme vor Ort ist eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!