Jäger steht mit einem Fernglas an einem See
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Die Untere Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr führt zur Erlangung des ersten Jagdscheines in der Zeit vom 20. bis 24. April 2026 eine Jägerprüfung durch. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung – also bis Mitte Februar 2026 – bei der Unteren Jagdbehörde (Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr) einzureichen.

Die Jägerprüfung umfasst folgende Sachgebiete:

  1. Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
  2. Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaus, Wildschadenverhütung
  3. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
  4. Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts

Termine im Überblick

Die Prüfung – bestehend aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlichen Teil – wird an folgenden Tagen durchgeführt:

  • Schriftliche Prüfung: Montag, 20. April 2026, 15 bis 17 Uhr
  • jagdliches Schießen und mündliche Prüfung: im Zeitraum vom 21. April bis 24. April 2026
  • Nachprüfungstermin: voraussichtlich in der 34. bis 36. Kalenderwoche 2026

Das Antragsformular zur Erlangung des ersten Jagdscheines ist bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern
  • Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 300 Euro