Die Stadt Mülheim an der Ruhr wird in Kürze zwei als Naturdenkmal (108) geschützte Linden auf dem Gelände der Hölterschule fällen lassen. Grund für diese unumgängliche Maßnahme sind massive strukturelle Schäden an den Bäumen, die eine akute Gefahr für die Sicherheit von Kindern und Passant*innen darstellen.
Eine umfassende fachliche Bewertung durch die Untere Naturschutzbehörde hat ergeben, dass eine der beiden Linden schwere Schäden im Wurzel- und Stammbereich aufweist. Aufgrund der Größe des Baumes und seiner Lage direkt am Schulhof, dem Schulzugang sowie der Straße ist ein sicherer Erhalt nicht mehr zu verantworten. Eine Kronenreduzierung würde die Ursache des Problems nicht beheben.
Da die benachbarte zweite Linde durch die Fällung ihre Stabilität verlieren und durch neue Windverhältnisse ebenfalls zur Gefahr werden würde, muss auch sie entfernt werden.
Die Entscheidung wurde nach sorgfältiger Abwägung getroffen. Die Untere Naturschutzbehörde stellt klar, dass in diesem Fall die Sicherheit der Schulkinder, Lehrkräfte und Anwohnenden Vorrang vor dem Erhalt der Bäume hat.
Da die Fällung behördlich angeordnet wird und der Verkehrssicherheit dient, darf sie auch innerhalb der allgemeinen Schutzzeit für Gehölze durchgeführt werden. Die Arbeiten werden von einer qualifizierten Fachfirma unter strenger Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Es wird auf Tiere, besetzte Nester und geschützte Lebensstätten Rücksicht genommen. Bei Feststellungen werden die Arbeiten im betroffenen Bereich eingestellt und die Untere Naturschutzbehörde informiert. Der genaue Termin für die Fällung steht noch nicht fest.