Wer vor seinem Geschäft Werbeständer, Aufsteller oder eigene Fahrradständer im öffentlichen Straßenraum aufstellen möchte, benötigt dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Damit wird gewährleistet, dass Gehwege frei und sicher passierbar bleiben und der öffentliche Raum fair genutzt wird.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem folgenden Link.