Bildausschnitt einer Litfasssäule mit verschiedenen Werbeplakaten für Konzerte und andere Veranstaltungen.
© Gina Janosch|Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wenn Sie durch Plakate auf eine von Ihnen organisierte Veranstaltung an zentralen Anschlagstellen hinweisen wollen, wenden Sie sich bitte an die Werbepartner*innen der Stadt Mülheim.

Außerhalb der zentralen Anschlagstellen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das Ordnungsamt prüft die vorgesehenen Standorte und erteilt dann gegebenenfalls eine Erlaubnis.

Bei entsprechenden Veranstaltungen können lediglich maximal 30 Plakate im Umfeld des Veranstaltungsortes genehmigt werden.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Liste der von Ihnen geplanten Standorte bei. Beachten Sie bitte dabei, dass es nicht erlaubt ist, die Plakate an Ampelmasten, Verkehrszeichen, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen und auf Straßen aufzustellen, die nicht in der Baulast der Stadt Mülheim liegen (zum Beispiel Landstraßen und Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, Autobahnen).

Weiterführende Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.