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Diese Erlaubnis ist für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie bei deren Erwerb oder Beförderung erforderlich.

Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG), wenn Sie Patronen laden, wiederladen und auseinander nehmen (delaborieren) oder Sie mit Vorderladerwaffen (Laden mit Schwarzpulver) umgehen.

info

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 SprengG drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit bei der Behörde beantragt werden muss, um Nachteile zu vermeiden! Die Beantragung oder die Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG ist grundsätzlich nur mit persönlicher Vorsprache möglich, bitte vereinbaren Sie dazu zwingend einen Termin!