Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.
Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Was ändert sich?
- Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
- Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
- Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
- Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente
Fischereischein
- Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde.
- Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000) oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000) oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde möglich.
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042018006000) (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.
Fischereischein mit Begleitung
Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042017006000) oder postalisch beim Landesamt (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen) beantragt werden.
Gebühren und Abgaben
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online in EUR | Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde in EUR |
|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 € | 30,00 € |
| Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr) | Abgabe: 10,00 € Gebühr: 4,00 € Gesamt: 14,00 € | Abgabe: 10,00 € Gebühr: 12,00 € Gesamt: 22,00 € |
| Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr) | Abgabe: 30,00 € Gebühr: 12,00 € Gesamt: 42,00 € | Abgabe: 30,00 € Gebühr: 20,00 € Gesamt: 50,00 € |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe) | Abgabe: 10,00 € Gebühr: 10,00 € Gesamt: 20,00 € | Abgabe: 10,00 € Gebühr: 22,00 € Gesamt: 32,00 € |
| Beim Landesamt online oder postalisch | ||
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit | 30,00 € |
Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?
Ab Juli 2026 sind mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Jugendfischereischein entfällt!
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.
Online-Antrag
Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.
Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen).
Bei Fragen zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Stadt oder Gemeinde.