© Ordnungsamt | Stadt Mülheim an der Ruhr

Baugrundstücke müssen auch im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Das bedeutet, sobald Sie tiefer als 80cm in den gewachsenen Boden von 1945 eingreifen (Erdarbeiten oder Bohrungen z.B.), ist eine Luftbildauswertung zwingend erforderlich. Der Antrag auf Luftbildauswertung kann nur über die örtliche Ordnungsbehörde beantragt werden und muss im Zusammenhang mit einem Bauantrag oder einer Bauanzeige stehen. Die Kosten der Luftbildauswertung trägt das Land NRW. 

Im Fall des unerheblichen Bodeneingriffes (< 80cm) kann auf den Antrag verzichtet werden, sofern sich das Grundstück nicht in einem Erdkampfgebiet des II. Weltkrieges befindet. Die örtliche Ordnungsbehörde kann darüber Auskunft erteilen. Seit Anfang 2026 ist die örtliche Ordnungsbehörde im Besitz von Kampfmittelbelastungskarten.

Den Antrag auf Kampfmittelüberprüfung richten Sie bitte an:

Kampfmittelbeseitigung@muelheim-ruhr.de

Verwenden Sie hierfür das beigefügte Antragsformular.

Statt eines Lageplans können Sie auch eine gezippte Shape-Datei zur Verfügung stellen. Vorteil einer gezippten Shape-Datei ist die Darstellung mehrerer zu überprüfender Flächen, die keine 300m untereinander entfernt sein dürfen. Anleitungen zum Erstellen einer solchen gezippten Shape-Datei finden Sie unter: https://www.brd.nrw.de/Themen/Ordnung-Sicherheit/Kampfmittelbeseitigung