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Sie möchten im Rahmen eines privaten Festes, beispielsweise einer Hochzeit, ein Feuerwerk abbrennen? Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Feuerwerkes außerhalb der "Silvesterzeit" verboten. Es sei denn, es soll durch fachkundige Pyrotechniker oder Pyrotechnikerinnen durchgeführt werden oder der Kauf und das Abbrennen des Feuerwerkes sind durch das Ordnungsamt genehmigt worden.

Wenn Sie in eigener Verantwortung ein Feuerwerk abbrennen wollen, erteilt das Ordnungsamt auf Antrag grundsätzlich eine Genehmigung nur für ganz besondere Anlässe wie den einer Hochzeit. Diese Genehmigung berechtigt anschließend zum Kauf und dem Abbrennen des Feuerwerks.

Ein Rechtsanspruch auf diese Genehmigung besteht nicht.

Das Ordnungsamt erlaubt lediglich ein sogenanntes Bodenfeuerwerk (Sprüheffekte). Da zum Beispiel Nachbarn und Anwohnende außerhalb der Silvesterzeit nicht mit Feuerwerken rechnen und Fenster und Türen aufstehen könnten, wird das Abbrennen von Raketen (Höhenfeuerwerk) nicht genehmigt. Aus Gründen des Lärmschutzes werden Böller ebenfalls nicht genehmigt.

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Das hiesige Ordnungsamt empfiehlt Ihnen dringend, sich vorher bei Ihrer Haftpflichtversicherung schriftlich abzusichern, ob auch speziell Schäden während des Abbrands des Feuerwerkes versichert sind! Nicht selten sind im Kleingedruckten nur Schäden im Zusammenhang vom Aufbau und Abbau eines Feuerwerks versichert. Schäden durch den Abbrand sind jedoch ausgeschlossen. Verlassen Sie sich nicht auf telefonische Aussagen von Sachbearbeitenden, sondern fordern Sie diese Aussage schriftlich an!

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung