Hier finden Sie wichtige Tipps und Ratschläge Ihrer Feuerwehr zu verschiedenen Themen, um Ihre Sicherheit zu erhöhen und Bränden vorzubeugen. Von Hinweisen zur Brandgefahr in der Küche bis zum richtigen Verhalten im Brandfall – wir informieren Sie umfassend.
Akkus sind aus unserem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie treiben unsere E-Bikes an, versorgen Elektroautos mit Energie und stecken in unzähligen weiteren Geräten. Doch mit der zunehmenden Verbreitung dieser leistungsstarken Energiespeicher wachsen auch die Risiken bei unsachgemäßem Umgang. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr klärt über die potenziellen Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus auf und gibt Ihnen wichtige Sicherheitstipps für E-Bikes und Elektroautos.
Die Herausforderung: Lithium-Ionen-Akkus
Lithium-Ionen-Akkus bieten eine hohe Energiedichte und sind daher ideal für mobile Anwendungen. Sie sind jedoch auch anfälliger für bestimmte Risiken als herkömmliche Batterien. Defekte, Überladung, mechanische Beschädigungen oder starke Erhitzung können zu einem sogenannten „thermischen Durchgehen“ führen – einer unkontrollierbaren Kettenreaktion, die mit starker Hitzeentwicklung, Flammenbildung und der Freisetzung giftiger Gase einhergeht. Solche Ereignisse können sich rasch zu einem Vollbrand entwickeln und sind oft schwer zu löschen.
Sicherer Umgang mit E-Bike-Akkus:
E-Bikes werden immer beliebter, und mit ihnen die Notwendigkeit, Akkus sicher zu laden und zu lagern:
- Original-Ladegeräte nutzen: Verwenden Sie ausschließlich das vom Hersteller mitgelieferte Original-Ladegerät. Fremde oder minderwertige Ladegeräte können zu Überladung und Überhitzung führen.
- Aufsicht beim Laden: Laden Sie Akkus niemals unbeaufsichtigt, insbesondere nicht über Nacht oder wenn Sie das Haus verlassen. Platzieren Sie den Akku während des Ladevorgangs auf einer nicht brennbaren Unterlage.
- Geeigneter Ladeort: Laden Sie Akkus idealerweise in Räumen mit Rauchmeldern und fern von leicht brennbaren Materialien. Vermeiden Sie das Laden in Fluchtwegen oder engen Räumen.
- Vor Beschädigung schützen: Behandeln Sie den Akku vorsichtig. Vermeiden Sie Stürze, Stöße oder andere mechanische Beschädigungen. Ein beschädigter Akku kann auch später noch eine Gefahr darstellen.
- Temperatur beachten: Laden Sie Akkus bei Raumtemperatur (ca. 10-20 °C). Extreme Kälte oder Hitze können dem Akku schaden und Risiken erhöhen.
- Bei Defekten handeln: Wenn der Akku beschädigt ist, ungewöhnlich heiß wird, sich verformt oder Rauch entwickelt, trennen Sie ihn sofort vom Ladegerät (wenn sicher möglich), bringen Sie ihn ins Freie und informieren Sie den Fachhandel oder die Feuerwehr.
Sicherheit von Elektroautos:
Die Akkus in Elektroautos sind größer und leistungsfähiger, aber auch hier sind die Hersteller bestrebt, höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten:
- Laden zu Hause: Nutzen Sie für das Laden zu Hause idealerweise eine professionell installierte Wallbox. Normale Haushaltssteckdosen sind oft nicht für die Dauerbelastung ausgelegt.
- Bei Beschädigung: Nach einem Unfall oder bei einer sichtbaren Beschädigung der Batterie (z.B. durch einen Unterbodenkontakt) sollte das Fahrzeug umgehend von einem Fachmann überprüft werden. Ein beschädigter Akku kann eine zeitverzögerte Brandgefahr darstellen.
- Parken in Garagen: Für das Abstellen von Elektroautos in Garagen gelten in der Regel dieselben Brandschutzvorschriften wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Beachten Sie jedoch eventuelle spezifische Regelungen Ihres Garagenbetreibers oder Vermieters.
- Verhalten im Brandfall: Bei einem Brand eines Elektroautos sollten Sie niemals versuchen, das Feuer selbst zu löschen, es sei denn, es handelt sich um einen sehr kleinen Entstehungsbrand. Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 und halten Sie einen Sicherheitsabstand ein. Die Brandbekämpfung erfordert spezielle Techniken und viel Löschwasser.
Was tun, wenn ein Akku brennt?
Bei einem Akku-Brand ist schnelles und umsichtiges Handeln gefragt:
- Ruhe bewahren: Bewahren Sie Ruhe und bringen Sie sich und andere in Sicherheit.
- Notruf 112: Rufen Sie umgehend die Feuerwehr über den NOTRUF 112! Schildern Sie genau, dass es sich um einen Akku-Brand (z.B. E-Bike-Akku, Fahrzeug-Akku) handelt, damit die Einsatzkräfte entsprechende Vorkehrungen treffen können.
- Sicherheitsabstand: Halten Sie einen möglichst großen Sicherheitsabstand zu dem brennenden Akku ein. Es können giftige Gase freigesetzt werden und es besteht Explosionsgefahr.
- Löschversuch nur bei Entstehungsbrand: Versuchen Sie einen Brand nur zu löschen, wenn er noch sehr klein und überschaubar ist und Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Verwenden Sie dafür möglichst viel Wasser. Bei einem ausgewachsenen Akku-Brand sind die Brandtemperaturen sehr hoch und eine Löschdecke oder ein normaler Feuerlöscher reichen oft nicht aus.
- Türen schließen: Schließen Sie Türen zu dem Raum, in dem es brennt, um die Ausbreitung von Rauch und Flammen zu verlangsamen.
Mit verantwortungsvollem Umgang und der richtigen Vorsorge tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit bei und vermeiden Risiken im Umgang mit Akkus in E-Bikes und Autos.
Viele Küchenbrände entstehen durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit. Mit einfachen Regeln können Sie Ihre Küche sicherer machen und Brände vermeiden.
So beugen Sie Bränden in der Küche vor:
- Lassen Sie elektrische Geräte wie Herd, Toaster oder Spülmaschine niemals unbeaufsichtigt eingeschaltet.
- Schalten Sie elektrische Geräte nach Gebrauch sofort aus und ziehen Sie bei Bedarf den Netzstecker.
- Lassen Sie elektrische Küchengeräte nur von Fachleuten reparieren. Lassen Sie ältere Geräte überprüfen oder tauschen Sie diese gegebenenfalls aus.
- Schalten Sie Gasherde nach der Benutzung vollständig aus und lassen Sie die Zündflamme nicht brennen.
- Lassen Sie niemals Speisen unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen.
- Löschen Sie brennendes Fett oder eine brennende Fritteuse niemals mit Wasser! (Weitere Informationen finden Sie unter Fettbrand).
- Halten Sie Ihre Küche aufgeräumt. Lagern Sie keine brennbaren Gegenstände wie Kochbücher in der Nähe des Herdes.
- Reinigen Sie Dunstabzugshauben regelmäßig. Ein fetthaltiger Filter kann sich leicht entzünden.
- Lagern Sie keine leicht brennbaren Gegenstände oder Flüssigkeiten in Schränken direkt neben, unter oder über einem Einbauherd.
- Für größere Küchen empfehlen wir die Bereitstellung einer Löschdecke und eines CO2-Löschers. Es gibt auch spezielle Feuerlöscher für Fettbrände (Brandklasse F).
Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Feuerlöscher-Wartungsdienst oder über die unten genannten Kontakte Ihrer Feuerwehr Mülheim an der Ruhr.
Brandstiftung ist eine ernste Straftat mit weitreichenden Folgen. Sie können aktiv dazu beitragen, sich und Ihr Eigentum vor Brandstiftung zu schützen.
So schützen Sie sich vor Brandstiftung:
- Ordnung und Sauberkeit: Halten Sie Ihr Umfeld, insbesondere öffentlich zugängliche Bereiche wie Hausflure, Treppenhäuser und Höfe, stets ordentlich und sauber. Wo keine brennbaren Materialien herumliegen, gibt es für Brandstifter weniger Angriffsfläche. Die Verantwortung hierfür tragen alle Bewohner, Vermieter oder Grundstückseigentümer.
- Verschluss von Zugängen: Sorgen Sie dafür, dass Zugänge zu Gebäuden, insbesondere in den Nachtstunden, verschlossen sind. Dies erschwert ungebetenen Gästen das Betreten und kann Brandstiftungen verhindern.
- Keine Abfälle in Fluren: Stellen Sie keine Gegenstände, Müll oder Gerümpel in öffentlich zugänglichen Bereichen innerhalb des Gebäudes ab. In Treppenräumen und Fluren ist dies ohnehin aus Sicherheitsgründen verboten und erschwert zudem im Notfall die Fluchtwege.
- Sprechen Sie mit Kindern: Klären Sie Ihre Kinder über die Gefahren des „Zündelns“ auf und sensibilisieren Sie sie für das Thema Brandschutz.
Weitere detaillierte Informationen, wie Sie sich vor Brandstiftern schützen können, finden Sie auf der Internetseite zur Kriminalprävention.
Jedes Jahr rückt die Feuerwehr, besonders zu Beginn der Heizperiode, zu Einsätzen wegen schwerer Kohlenmonoxidvergiftungen aus, die oft tödlich enden können. Informieren Sie sich über die unsichtbare Gefahr.
Wichtige Fakten und Tipps zu Kohlenmonoxid (CO):
Wie entsteht CO?
Kohlenmonoxid entsteht bei einer unvollständigen Verbrennung. Dies kann zum Beispiel bei defekten Heizungsanlagen (Gas, Öl, Holz) oder durch Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen geschehen. Auch Autoabgase enthalten CO.
Warum ist CO so gefährlich?
CO ist absolut geschmacklos, geruchlos und farblos. Man nimmt es nicht wahr, was es besonders tückisch macht.
Wie kann man sich vergiften?
Häufige Ursachen sind defekte oder schlecht gewartete Heizungsanlagen. Auch der Betrieb von Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen ist extrem gefährlich. Abgase von Kraftfahrzeugen enthalten ebenfalls CO.
Wie erkenne ich eine CO-Vergiftung?
- Leichte Vergiftung: Eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit, Kopfschmerzen, verminderte Sehleistung oder Herzklopfen.
- Höhere Konzentration: Schwindel und Ohnmachtsanfälle.
- Stark erhöhte Konzentration: Bewusstlosigkeit, die im weiteren Verlauf zum Tode führen kann.
Wie beuge ich vor?
- Lassen Sie Ihre Heizungsanlagen jährlich von Fachleuten überprüfen und warten.
- Grillen Sie niemals in geschlossenen Räumen, Garagen oder Zelten.
- Installieren Sie CO-Warner. Lassen Sie sich hierzu im Fachhandel beraten, um ein geeignetes und zertifiziertes Gerät zu finden.
Gefahr durch Vogelnester in Schornsteinen
Einige Vogelarten bauen ihre Nester gerne in Schornsteinen oder Rauchabzügen. Dies kann einen ordnungsgemäßen Rauchabzug verhindern und zur CO-Gefahr führen. Es gibt spezielle Schutzgitter, die das Nisten verhindern können. Lassen Sie sich hierzu ebenfalls vom Fachhandel beraten.
Bei Verdacht auf eine CO-Vergiftung oder in einem Notfall zögern Sie nicht: Wählen Sie sofort den NOTRUF 112! Wir sind immer für Sie da!
Immer mehr Fahrzeuge nutzen Druckgas als Antrieb. Doch gibt es besondere Vorschriften für deren Abstellen in Garagen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
Abstellen von druckgasbetriebenen Kfz in Garagen:
Aktuell gibt es keine zusätzlichen Vorschriften für das Abstellen von druckgasbetriebenen Kraftfahrzeugen in Garagen, die über die Bestimmungen für benzin- oder dieselbetriebene Kfz hinausgehen.
Die technischen Anforderungen und Sicherheitsstandards für druckgasbetriebene Fahrzeuge sind mittlerweile so hoch, dass sie in puncto Sicherheit genauso eingestuft werden wie herkömmlich angetriebene Fahrzeuge.
Beachten Sie jedoch, dass Vermieter von Stellplätzen eigene Regelungen treffen können. Diese können besondere Auflagen für das Abstellen von druckgasbetriebenen Kfz beinhalten oder das Einstellen solcher Fahrzeuge sogar untersagen. Informieren Sie sich daher immer über die spezifischen Bestimmungen Ihres Vermieters.
Dunstabzugshauben, auch Wrasenabzüge genannt, sind nützliche Helfer in der Küche. Doch bei unsachgemäßer Wartung können sie eine Brandgefahr darstellen, insbesondere durch angesammelte Fettrückstände. Erfahren Sie hier, wie Sie sicher mit Ihrer Dunstabzugshaube umgehen.
Wichtige Sicherheitshinweise:
- Regelmäßige Reinigung: Die Filtermatten Ihrer Dunstabzugshaube setzen sich mit Fett und Küchendämpfen zu. Damit sich diese Rückstände nicht entzünden, ist es entscheidend, die Filter regelmäßig zu wechseln oder zu reinigen. Dies dient nicht nur der Hygiene, sondern vor allem Ihrer Sicherheit.
- Betrieb nur mit Fettfilter: Betreiben Sie Ihre Dunstabzugshaube niemals ohne einen Fettfilter. Ohne Filter können sich Fettablagerungen im gesamten Abzugssystem ansammeln, was das Risiko einer schnellen Brandausbreitung erheblich erhöht.
- Kein Flambieren unter der Haube: Flambieren unter einer Dunstabzugshaube birgt eine extrem hohe Brandgefahr. Die Filter können Feuer fangen, und der Luftstrom der Haube würde die Flammen zusätzlich verstärken. Ein Brand könnte sich so rasend schnell ausbreiten.
- Mindestabstände einhalten:
- Zu einem Elektroherd sollte die Dunstabzugshaube einen Mindestabstand von mindestens 70 cm haben.
- Zu einem Gasherd beträgt der empfohlene Mindestabstand 90 cm.
Durch die Beachtung dieser einfachen Hinweise lässt sich das Brandrisiko in Ihrer Küche deutlich reduzieren und die allgemeine Sicherheit erhöhen.
Bei winterlichen Temperaturen können Seen und Gewässer zufrieren. Doch Vorsicht: Eine geschlossene Eisfläche ist nicht gleich eine sichere Eisfläche. Die Feuerwehr Mülheim an der Ruhr warnt eindringlich vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen, da Lebensgefahr besteht. Erst ab einer Eisdicke von mindestens 20 Zentimetern sind Flächen gefahrlos betretbar.
Die Gefahren von dünnem Eis:
- Unzureichende Dicke: Auch bei dauerhaftem Frost kann es Wochen oder Monate dauern, bis das Eis ausreichend tragfähig ist.
- Kinder in Gefahr: Besonders Kinder unterschätzen oft die Gefahr, da dünne Eisflächen am Ufer stabil wirken können. Wenige Meter weiter kann das Eis jedoch tödlich sein. Eltern sollten ihre Kinder unbedingt über diese Gefahren aufklären.
- Hinweise auf brüchige Stellen: Tauwetter, Wasserflecken, Verfärbungen oder dunkle Stellen auf dem Eis weisen auf dünne und gefährliche Bereiche hin.
- Wenige Minuten zum Überleben: Wenn das Eis bricht, bleiben nur wenige Minuten, um sich aus dem eiskalten Wasser zu retten. Auch fitte Erwachsene haben sonst kaum eine Überlebenschance.
Was tun, wenn das Eis bricht?
- Eigenrettung: Wenn Sie ins Eis einbrechen, versuchen Sie, sich möglichst wenig zu bewegen, während Sie sich im Wasser an der Eisabbruchkante festhalten. Versuchen Sie, sich auf der Eisfläche liegend und mit gespreizten Armen und Beinen in Richtung Ufer zu robben, um Ihr Gewicht zu verteilen.
- Alarmieren Sie Hilfe: Sind Sie Zeuge eines Eiseinbruchs, alarmieren Sie umgehend über den Notruf 112 die Rettungskräfte der Feuerwehr. Beschreiben Sie den genauen Einsatzort und was passiert ist.
- Erste Hilfe vom Ufer aus: Falls möglich, versuchen Sie als Ersthelfer, die eingebrochene Person vom Ufer aus mit einem Ast, einer Leine, einem Hosengürtel, Schal oder Hockeyschläger zu erreichen und festzuhalten.
- Eis nicht betreten: Betreten Sie keinesfalls selbst die Eisfläche, um die eingebrochene Person zu retten. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!
- Sicherheitsabstand für Helfende: Halten Sie bei einer Rettung immer einen Sicherheitsabstand zur Einbruchstelle ein. Verteilen Sie Ihr Gewicht mit einer Unterlage (z.B. Leiter, Bretter, Zaun) oder sichern Sie sich gegenseitig in einer Rettungskette auf dem Bauch liegend.
- Nach der Rettung: Ziehen Sie der betroffenen Person nach der Rettung sofort die nasse Kleidung aus und wickeln Sie sie in trockene Decken oder Kleidung, um eine weitere Auskühlung zu verhindern. Ist die Person bewusstlos und atmet normal, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Bei fehlender normaler Atmung beginnen Sie sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Wichtige Verhaltensregeln der Feuerwehr für Eisflächen:
- Betreten Sie keine Eisflächen, die nicht offiziell von der Stadt freigegeben wurden.
- Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, nicht auf solchen gefährlichen Eisflächen zu spielen.
- Auch wenn ein See zugefroren erscheint, ist das Eis immer unterschiedlich dick und kann jederzeit brechen.
- Betreten Sie keine Eisflächen in der Nähe von Wassereinläufen, Fließgewässern oder bewachsenen Uferzonen.
- Vorsicht ist auch auf verschneiten Eisflächen geboten, da diese dünne Stellen verdecken können.
- Wenn das Eis unter Ihnen knistert und knackt, legen Sie sich flach hin und robben Sie in Bauchlage zurück zum Ufer, um Ihr Gewicht zu verteilen.
Falsch geparkte Fahrzeuge stellen immer wieder ein ernsthaftes Problem bei Einsätzen der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr dar. Sie können wertvolle Minuten kosten, die im Notfall über Leben und Tod entscheiden. Um diesem entgegenzuwirken, kontrollieren die Mülheimer Berufsfeuerwehr und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes bereits seit 2009 gezielt einzelne Straßenabschnitte.
Durch Aktionen wie die „Rote Karte“ der Feuerwehr wurden Verkehrsteilnehmer auf ihr problematisches Parkverhalten aufmerksam gemacht. Ziel ist es, die Bevölkerung für die Bedeutung freier Wege für Rettungsfahrzeuge zu sensibilisieren.
Wo darf nicht geparkt werden?
Das Parken ist grundsätzlich an folgenden Stellen unzulässig:
- An engen oder unübersichtlichen Straßenstellen sowie in scharfen Kurven.
- Auf Fußgängerüberwegen und bis zu fünf Meter davor.
- Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
- Vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen – jeweils bis zu fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
- Wenn es die Nutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
- Vor Grundstücksein- und -ausfahrten sowie auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber.
- Über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen.
- An Bordsteinabsenkungen.
Besonderheiten für schwere Fahrzeuge
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger über 2 Tonnen gilt innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten sowie in Sonder-, Kur- und Klinikgebieten ein nächtliches Parkverbot:
- Uhrzeit: Von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen darf dort nicht geparkt werden.
- Ausnahme: Gekennzeichnete Parkplätze oder das Parken von Linienbussen an Endhaltestellen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Allgemeine Parkregeln
Beachten Sie diese grundlegenden Parkregeln, um Behinderungen zu vermeiden:
- Fahrzeuge müssen platzsparend abgestellt werden.
- Ein mindestens drei Meter breiter Fahrstreifen muss für den fließenden Verkehr frei bleiben.
- Ist die Fahrbahn durch eine durchgezogene Linie geteilt, müssen mindestens drei Meter Abstand zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie vorhanden sein.
- In Einbahnstraßen oder bei Schienen auf der rechten Straßenseite darf ausnahmsweise auch links geparkt werden.
- Das Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen (z.B. Straßenbahnen) ist verboten.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Halten und Parken finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO):
Brände von elektrischen Geräten, auch Fernsehgeräten, können leider nie ganz ausgeschlossen werden. Doch mit dem richtigen Verhalten im Notfall und einigen Präventionsmaßnahmen können Sie das Risiko deutlich minimieren. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr gibt Ihnen wichtige Tipps.
Wie verhalte ich mich bei einem Fernseherbrand?
Sollte Ihr Fernseher anfangen zu brennen oder stark zu qualmen, ist schnelles Handeln gefragt:
- Stromzufuhr sofort unterbinden: Ziehen Sie, wenn möglich, den Netzstecker des Fernsehers. Ist dies nicht sicher möglich, nehmen Sie die entsprechende Sicherung heraus – im Zweifel die Hauptsicherung für Ihre Wohnung.
- Rufen Sie sofort die Feuerwehr: Wählen Sie umgehend den NOTRUF 112!
So beugen Sie Fernseherbränden vor:
Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen können Sie die Brandgefahr durch Ihren Fernseher erheblich reduzieren:
- Komplett ausschalten: Lassen Sie Ihren Fernseher nicht im „Standby“-Modus, sondern schalten Sie ihn nach der Nutzung vollständig aus.
- Für Belüftung sorgen: Bauen Sie Fernsehgeräte nicht in enge Schrankwände ein. Achten Sie darauf, dass immer ausreichend Freiraum für Belüftung und Kühlung vorhanden ist – insbesondere seitlich und oberhalb des Gerätes.
- Schranktür offen lassen: Wenn Ihr Fernseher in einem Schrank steht und Sie ihn gerade benutzt haben, lassen Sie die Schranktür offen, damit das Gerät abkühlen kann.
- Lüftungsschlitze freihalten: Legen Sie keine Deckchen, Zeitschriften oder andere Gegenstände auf das Fernsehgerät. Diese können die Lüftungsschlitze verschließen, was zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zu einem Brand führen kann.
- Ältere Geräte prüfen lassen: Wenn Ihr älteres Gerät „Mucken macht“ oder ungewöhnliche Geräusche von sich gibt, lassen Sie es von einem Fachbetrieb begutachten. Ältere Geräte sind anfälliger für technische Defekte und damit für Brände.
Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit bei Ihrer Feuerwehr Mülheim an der Ruhr über die unten genannten Kontakte.
Ein Fettbrand ist eine der gefährlichsten Brandarten in der Küche und muss richtig gelöscht werden, um eine lebensgefährliche Fettexplosion zu vermeiden. Speisefette und -öle können sich bei zu hohen Temperaturen selbst entzünden. Die Gefahr steigt, wenn Sie altes, verunreinigtes Fett verwenden, da dieses leichter in Brand gerät.
Verhaltensregeln bei brennendem Fett oder einer brennenden Fritteuse:
- Niemals mit Wasser löschen! Lebensgefahr! Wenn Wasser in brennendes Fett gelangt, verdampft es schlagartig und schleudert das brennende Fett fein verteilt heraus. Dies führt zu einer explosionsartigen Entzündung, der sogenannten Fettexplosion, die einen sehr großen Feuerball erzeugen kann.
- Herd abschalten: Schalten Sie sofort den Herd aus.
- Ersticken Sie die Flammen: Legen Sie einen passenden Deckel auf den Topf oder die Fritteuse, um die Flammen zu ersticken. Alternativ können Sie eine Löschdecke verwenden, um das Feuer zu ersticken.
- Im Zweifel die Feuerwehr alarmieren: Wenn Sie unsicher sind oder der Brand sich ausbreitet, zögern Sie nicht: Wählen Sie sofort den NOTRUF 112!
So beugen Sie Fettbränden vor:
- Fett regelmäßig wechseln: Frisches Fett brennt nicht so leicht. Wechseln Sie daher das Fett in Ihrer Fritteuse häufiger.
Hinweis für Großküchen und gewerblich genutzte Küchen:
In gewerblichen Küchen ist das Brandpotenzial meist zu groß für Löschdecken. Daher ist die Nutzung einer Löschdecke in diesen Bereichen untersagt.
Für gewerbliche Küchen muss eine geeignete Anzahl von Feuerlöschern gemäß DIN EN 3 vorgehalten werden. Der Löscher sollte speziell für Speiseöl- und Speisefettbrände geeignet sein (Brandklasse F). Die benötigte Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach der Größe der Küche.
Wichtig: CO2-Löscher sind für die Bekämpfung von Fettbränden ungeeignet.
Silvester ist ein besonderes Ereignis, bei dem Feuerwerkskörper traditionell dazugehören. Damit der Jahreswechsel sicher und ohne Zwischenfälle verläuft, ist der richtige und verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerk entscheidend. Die Feuerwehr Mülheim an der Ruhr gibt Ihnen wichtige Hinweise.
Achtung: Nur geprüftes Feuerwerk verwenden!
Verwenden Sie ausschließlich Feuerwerkskörper, deren Bauart durch die BAM – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – geprüft und zugelassen wurde. Kaufen Sie nur Feuerwerk, das eine eindeutige BAM-Nummer trägt. Dies gewährleistet, dass das Produkt in Deutschland zugelassen und sicher ist.
(Hier wäre ein Bild eines Feuerwerkskörpers mit sichtbarer BAM-Nummer oder dem CE-Zeichen sinnvoll.)
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:
- Keine Abgabe an Unbefugte: Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Das Gleiche gilt für alkoholisierte Personen.
- Gebrauchsanweisung lesen: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch – am besten direkt nach dem Kauf oder spätestens am Silvester-Nachmittag – und beachten Sie alle Hinweise.
- Nur im Freien verwenden: Zünden Sie Feuerwerkskörper und Raketen ausschließlich im Freien.
- Nicht von Balkonen starten: Werfen oder starten Sie Feuerwerkskörper beziehungsweise Raketen niemals von Balkonen. Es besteht die Gefahr, dass diese in geöffneten Fenstern oder in Häusern von Nachbarn landen und Brände verursachen.
- Ausreichender Sicherheitsabstand: Halten Sie immer ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen ein.
- Sofort wegwerfen/abstellen: Behalten Sie Feuerwerkskörper nach dem Zünden niemals in der Hand! Werfen Sie Böller sofort nach dem Anzünden weg oder stellen Sie Raketen, je nach Typ, zum Anzünden hin und entfernen Sie sich rasch.
- Nicht auf Personen richten: Werfen Sie Feuerwerkskörper niemals in Richtung zuschauender Personen.
- Nicht bündeln: Bringen Sie Feuerwerkskörper niemals gebündelt oder gemeinsam zur Explosion – auch nicht in Dosen oder Flaschen.
- Raketen senkrecht abschießen: Raketen müssen immer senkrecht und niemals waagerecht abgeschossen werden.
- Stabile Startrampe: Für den sicheren Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Achten Sie auf die Standsicherheit! Verwenden Sie Getränkekästen mit leeren Flaschen als sichere Starthilfe.
- Freie Flugbahn: Raketen müssen ungehindert aufsteigen können. Beachten Sie vor dem Abschuss die mögliche Flugbahn und achten Sie auf Hindernisse wie Planen an Baugerüsten, gekippte Fenster oder Balkone.
- Brennbare Gegenstände entfernen: Entfernen Sie nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen und schließen Sie alle Fenster. Raketen werden häufig, bewusst oder unbewusst, in geöffnete Fenster, auf Balkone oder gegen andere brennbare Gegenstände geschossen, was zu Bränden führen kann.
- Blindgänger: Fassen Sie vermeintliche Blindgänger nicht sofort an, da diese auch noch verspätet zünden können. Warten Sie eine Weile. Versuchen Sie keinesfalls, diese erneut zu zünden, da die Zündschnur durch die Fehlzündung oft zu kurz geworden ist und die Explosion sofort erfolgen könnte. Übergießen Sie Blindgänger stattdessen mit Wasser, um sie unbrauchbar zu machen. Dies ist besonders wichtig, da Blindgänger für Kinder eine erhebliche Gefahr darstellen können.
- Bodenfeuerwerk: Bei Bodenfeuerwerk (z.B. Goldregen) beachten Sie die Richtung des Funkenflugs. Stellen Sie sicher, dass sich in diesem Bereich keine brennbaren Materialien befinden.
- Kleidung beachten: Achten Sie besonders bei Kindern auf schwerentflammbare Kleidung. Vermeiden Sie Kleidung mit Kunstfaserstoffen wie Fleece, da hier bei Kontakt mit Feuerwerkskörpern eine erhöhte Verbrennungsgefahr besteht.
Wichtige gesetzliche Änderung:
Seit dem 1. Oktober 2009 ist in ganz Deutschland das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ ganzjährig verboten (gemäß § 23, Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
Seien Sie sich als Benutzer von Silvesterfeuerwerk Ihrer Verantwortung und der damit verbundenen Gefahren bewusst. Die Zahlen schwerer Brandverletzungen zu Silvester sind erschreckend, doch mit umsichtigem Handeln steht einem fröhlichen und ausgelassenen Jahreswechsel nichts im Weg.
Das Steigenlassen von Fluglaternen ist in NRW verboten!
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 13. Juli 2009 eine „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung)“ erlassen. Darin ist das Aufsteigenlassen von unbemannten Fluglaternen (auch Himmelslaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt), bei denen der Auftrieb durch eine eigene Feuerquelle erzeugt wird, landesweit verboten. Dieses Verbot ist am 18. Juli 2009 in Kraft getreten.
Fluglaternen stellen durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Hülle eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowie Sachgüter dar. Sie können mehrere hundert Meter hoch fliegen und weite Strecken zurücklegen. Das Flugverhalten, die Dauer und die Richtung können nach dem Start nicht mehr beeinflusst werden.
Entscheidender Grund für diese Regelung war ein tragisches Unglück in Siegen, bei dem ein zehnjähriger Junge durch Rauchgas erstickte, nachdem eine brennende Himmelslaterne höchstwahrscheinlich einen Brand auf einer Markise ausgelöst hatte. Die Gefahr besteht darin, dass Fluglaternen nach der Landung Brände auslösen können, wenn ihre Feuerquelle noch nicht erloschen ist.
(Hier wäre ein Bild einer Fluglaterne mit einem roten „Verboten“-Kreuz oder einem Warnschild sinnvoll.)
Im Winter steht die Feuerwehr Mülheim an der Ruhr bei Einsätzen immer wieder vor demselben Problem: Ein Großteil der für die Löschwasserentnahme wichtigen Hydranten ist vereist oder unter Schneemassen begraben. Dies kann im Ernstfall wertvolle Zeit kosten und im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden sowie immense Sachschäden verursachen.
Warum Hydranten freigehalten werden müssen:
Hydranten liegen meist auf Gehwegen in Fahrbahnnähe. Beim Schneeräumen werden sie oft übersehen und zusätzlich bis zu einem Meter hoch mit Schnee und Eis bedeckt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt taut der Schnee an und gefriert anschließend wieder, wodurch ein dicker Eispanzer entsteht. Dieser Eispanzer macht es der Feuerwehr fast unmöglich, schnell an das benötigte Löschwasser zu gelangen.
Daher möchten wir alle Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeister eindringlich daran erinnern, die Hydranten für die Feuerwehr unbedingt von Eis und Schnee freizuhalten. Dies ist nicht nur eine wichtige Maßnahme zur Gefahrenabwehr, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.
Ihre Verpflichtung zur Freihaltung der Hydranten ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr, § 3 Absatz 4, festgelegt. Bitte kommen Sie dieser Verantwortung nach!
So erkennen Sie einen Hydranten:
Hydranten werden durch spezielle weiße Hinweisschilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Diese Schilder sind 25 x 20 Zentimeter groß und zeigen ein „H“ für Hydrant. Darunter finden Sie zwei Zahlenangaben:
- Die obere Zahl gibt den Wasserrohrdurchmesser in Millimetern (mm) an.
- Die untere Zahl informiert über die Entfernung des Hydranten vom Hinweisschild in Metern (m). Dabei sind die Abstände seitlich und vor dem Schild vermerkt.
Beispiel: Wenn unter dem „H“ beispielsweise „2,2“ und daneben „3,5“ steht, bedeutet dies, dass sich der Hydrant 2,2 Meter vor dem Schild und 3,5 Meter nach rechts befindet.
(Hier wäre ein Bild eines Hydrantenhinweisschildes mit Erläuterungen der Zahlen sinnvoll.)
Das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist beliebt, wirft aber oft Fragen zur Sicherheit und zu den rechtlichen Aspekten auf. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr klärt auf und gibt Ihnen wichtige Tipps für ein sicheres Grillvergnügen.
Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Aus **brandschutztechnischer Sicht** gibt es in der Regel keine grundsätzlichen Einwände gegen das Grillen auf Balkonen und Terrassen. Allerdings muss die Belästigung durch Rauch oder Geruch für die Nachbarschaft auf ein **Minimum beschränkt** bleiben.
- Gebrauchsanweisungen beachten: Die Gebrauchsanweisungen der Grillgeräte sind unbedingt zu befolgen. Dies gilt besonders für gasbetriebene Grills.
- Eigene Verantwortung: Die Person, die das Grillgerät in Betrieb nimmt und bedient, ist allein für dessen Sicherheit verantwortlich.
- Regelungen im Mietvertrag: Vermieter können das Grillen auf Balkonen und Terrassen im Mietvertrag regeln, das heißt, sie können es auch grundsätzlich verbieten. Informieren Sie sich daher immer über die Bestimmungen Ihres Mietvertrags.
- Genehmigung für Freiflächen: Für das Grillen im Freien, das nicht auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse stattfindet, muss die Genehmigung der Grundstückseigentümer vorliegen. Auf öffentlichen Grillanlagen kann in der Regel von einer generellen Genehmigung ausgegangen werden.
Sichere Verhaltensregeln beim Grillen:
- Wahl des Grillplatzes: Achten Sie darauf, dass sich keine brennbaren Gegenstände in direkter Nähe des Grills befinden. Halten Sie ausreichend Abstand zu Möbeln, Markisen, Sonnenschirmen und Pflanzen.
- Ständige Beaufsichtigung: Der Grill muss während des Betriebs ständig beaufsichtigt werden. Schützen Sie ihn außerdem vor dem Zugriff durch Kinder und Haustiere.
- Keine brennbaren Flüssigkeiten: Schütten Sie niemals brennbare Flüssigkeiten (z.B. Spiritus oder Benzin) auf einen heißen Grill oder in die Glut. Es besteht akute Lebensgefahr durch eine explosionsartige Stichflamme!
- Umfeld im Freien: Achten Sie im Freien auf die Beschaffenheit des Untergrundes (z.B. trockener Rasen) und die Windrichtung, um Funkenflug zu vermeiden.
- Auskühlen und Löschen: Der Grill muss so lange beaufsichtigt werden, bis er vollständig ausgekühlt ist. Soll der Grill gelöscht werden, gehen Sie dabei mit äußerster Vorsicht vor, da beim Löschen (z.B. mit Wasser bei Holzkohlegrills) glühende Teilchen herausgeschleudert werden und zu Verletzungen führen können.
- Nachbarschaftsbeziehungen: Sprechen Sie am besten vorher mit Ihren Nachbarn, um unnötigen Nachbarschaftsstreit wegen Rauch oder Geruch zu vermeiden. Verschiedene Gerichte haben sich bereits mit dem Thema Nachbarschaftsstreit befasst; mehr dazu können Sie in einem Beitrag des Axel Springer Verlages auf Welt-Online nachlesen.
Die Frage, ob die Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern nachts verschlossen werden darf, führt häufig zu Diskussionen zwischen Sicherheitsbedürfnis und Fluchtwegsicherung. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr klärt über die rechtliche Lage und sichere Alternativen auf.
Die Gefahr einer verschlossenen Hauseingangstür im Notfall:
Das nächtliche Abschließen der Hauseingangstür kann eine erhebliche Gefährdung für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Besuchende darstellen. Im Brandfall oder in einer anderen Notsituation ist ein schnelles Verlassen des Gebäudes nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt wird. Dies schränkt die Fluchtmöglichkeiten erheblich ein.
Gerade in Paniksituationen ist es nicht gewährleistet, dass alle im Gebäude befindlichen Personen – seien es Bewohner oder Gäste – einen Haustürschlüssel griffbereit haben. Eine abgeschlossene Haustür kann sich in solchen Notfällen als tödliches Hindernis erweisen. Dies wurde auch durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. Mai 2015 (Aktenzeichen: 2-13 S 127/12) bestätigt.
Sichere Schließsysteme als Lösung:
Es besteht natürlich auch ein berechtigtes Interesse, die Haustür aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten, um beispielsweise Einbrüche zu verhindern. Glücklicherweise gibt es moderne Haustürschließsysteme, die beide Interessen miteinander verbinden: Sie ermöglichen einen sicheren Verschluss des Hauseingangs, gewährleisten aber gleichzeitig ein gefahrloses Öffnen von innen ohne Schlüssel.
Vorteile solcher Systeme:
- Automatische Verriegelung: Die Tür verriegelt beim Schließen immer automatisch. Das manuelle Abschließen wird überflüssig und kann somit nicht mehr vergessen werden.
- Erhöhter Einbruchschutz: Die Tür ist jederzeit besser gegen Einbruch geschützt.
- Fluchtwegsicherung: Von innen kann die Tür jederzeit durch Betätigen des Türdrückers – also auch ohne Schlüssel – geöffnet werden. So muss sich niemand eingeschlossen fühlen.
- Komfortable Bedienung: Von außen wird die Tür wie gewohnt mit dem Schlüssel geöffnet. Optional kann ein Zutrittskontrollsystem (z.B. Codeschloss, berührungsloser Leser, Biometrie-Leser) für noch mehr Sicherheit und Komfort sorgen.
- Fernentriegelung: Bewohner können die Haustür durch einfache Betätigung einer Öffnungstaste in ihrer Wohnung für Besuchende entriegeln und öffnen.
Der Fachhandel berät Sie gerne über solche modernen und sicheren Schließsysteme, die sowohl Ihrem Sicherheitsbedürfnis als auch den Anforderungen an einen freien Fluchtweg gerecht werden.
Rauch ist die größte Gefahr bei Bränden in den eigenen vier Wänden. Er ist heimtückisch, vernebelt Fluchtwege und betäubt in kürzester Zeit. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland an Bränden, die meisten davon in Privathaushalten. Oft ist nicht das Feuer selbst, sondern der hochgiftige Brandrauch die Todesursache. Besonders nachts können schon kleine Brände zur großen Gefahr werden, da Schlafende die Gefahr nicht rechtzeitig bemerken.
Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Der laute Alarm eines Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Tiefschlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen lebenswichtige Sekunden, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
Deshalb empfehlen das Bau- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen allen Eigentümerinnen und Mietern, ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Rauchwarnmelder sind Lebensretter und schaffen Sicherheit in jedem Zuhause.
Welche Rauchwarnmelder sind die richtigen?
Batteriebetriebene Rauchwarnmelder eignen sich besonders gut für den Schutz von Wohnungen und Wohnhäusern. Sie sind ohne zusätzliche Stromkabel installierbar und arbeiten unabhängig von einem Stromkreis. Für die Montage an Zimmerdecken sind keine besonderen baulichen Voraussetzungen erforderlich, wodurch sie sich nahezu überall mühelos anbringen lassen.
Das Forum Brandrauchprävention empfiehlt VdS-anerkannte Rauchwarnmelder nach der DIN EN 14604. Viele dieser Geräte sind mittlerweile mit Lithium-Batterien ausgestattet, die eine Lebensdauer von bis zu zehn Jahren haben und somit das Problem des jährlichen Batteriewechsels umgehen.
Für Urlauber gilt: Nach längerer Abwesenheit sollten Sie bei Rauchwarnmeldern mit einer Batterieleistung von ein bis zwei Jahren die Funktionsfähigkeit der Batterie mittels Prüfknopf testen. Wer ein Haus oder eine größere Wohnung besitzt, sollte bei batterie- oder netzbetriebenen Rauchwarnmeldern auf die Möglichkeit der Vernetzung per Kabel und/oder per Funk achten.
Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder funktionieren nach einem einfachen, aber sehr wirkungsvollen Prinzip. Im Inneren befindet sich eine Dunkelkammer mit einer Leuchtdiode. Dringt Rauch in diese Kammer ein, wird der Lichtstrahl gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Der Rauchwarnmelder löst daraufhin sofort einen schrillen, unüberhörbaren Alarm aus, der Menschen sogar aus dem Tiefschlaf reißt.
Durch dieses Prinzip ist sichergestellt, dass die Rauchwarnmelder im Brandfall zuverlässig warnen, ohne bei leichtem Kerzen- oder Zigarettenrauch sofort Fehlalarm auszulösen.
Rauchwarnmelder verschiedener Hersteller sind im Fachhandel sowie in Baumärkten erhältlich. Für Hörgeschädigte gibt es spezielle Rauchwarnmelder, die durch starke Lichtblitze oder Vibrationen warnen.
Montage und Wartung:
Die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel kinderleicht: Sie werden mit zwei Schrauben einfach an der Decke eines Zimmers, Flurs, Arbeits- oder Kellerraums angebracht. Beachten Sie jedoch folgende Hinweise:
- Sie sollten immer an der Zimmerdecke angebracht sein, da Rauch nach oben steigt.
- Platzieren Sie sie in der Raummitte oder mindestens 50 Zentimeter von Wänden und Einrichtungsgegenständen entfernt.
- Montieren Sie sie nicht in der Nähe von Luftschächten, in starker Zugluft oder in Dachspitzen.
Auf jeder Etage eines Gebäudes sollte mindestens ein Rauchwarnmelder zentral angebracht sein, idealerweise im Flur. Darüber hinaus sollten weitere Melder in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie im Keller installiert werden. Zusätzlichen Schutz bieten Melder in Wohn- und Arbeitszimmern sowie auf dem Dachboden.
In Küchen und Bädern können herkömmliche Rauchwarnmelder bei starkem Wasserdampf Fehlalarm auslösen. Ein Rauchwarnmelder in der Küche sollte nicht direkt über der Spülmaschine oder dem Herd angebracht sein. Für diese Räume gibt es spezielle thermische Melder, die auf Wärmeentwicklung reagieren.
Wichtig ist die regelmäßige Wartung der Geräte:
- Wird die Ladung der Batterie schwächer, warnt der Rauchwarnmelder mit einem speziellen Warnton. Die Batterie muss dann umgehend ausgetauscht werden, damit der Melder seine lebensrettende Funktion im Brandfall nicht einbüßt.
- Mindestens einmal im Jahr sollten die Geräte abgestaubt werden.
- Es wird empfohlen, die Geräte monatlich auf ihre Funktion hin zu überprüfen. Dazu verfügen die meisten Rauchwarnmelder über eine Prüftaste am Gehäuse.
Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte:
Was aber ist mit hörgeschädigten oder gehörlosen Personen? Verschiedene Firmen bieten mittlerweile spezielle Rauchwarnmeldersysteme für Hörgeschädigte an. Diese Systeme bestehen aus dem Rauchwarnmelder, einem Alarm- und Handysender sowie Zusatzgeräten, die mit Blitzlicht und/oder Vibration auf den Alarm aufmerksam machen.
Solche Systeme können durch starke Lichtblitze warnen, die von der Netzhaut des Auges besonders gut wahrgenommen werden. Zusätzlich können sie eine kleine Scheibe im Bettzeug der schlafenden Person zum Vibrieren bringen, sodass die Personen aufwachen und auch nachts vor Rauch und Brandgefahr geschützt sind. Rauchwarnmelder und Licht-/Vibrationssysteme werden einfach miteinander verbunden, und der Alarmton wird im Brandfall in helle Blitzfolgen der Blitzlampen oder in Vibrationen eines Funk-Vibrationsempfängers umgesetzt. Auch die Signalisierung von Tür- und Telefonklingeln, Baby- und Personenruf sowie Bewegungsmelder ist weiterhin problemlos möglich.
Im Hinblick auf die seit dem 1. April 2014 auch in NRW geltende Rauchwarnmelderpflicht lohnt sich eine Nachfrage bei der Krankenkasse nach eventuellen Zuschüssen, auch wenn die Geräte zurzeit noch nicht in der REHADAT-Datenbank gelistet sind. Hilfe zur Beantragung erhalten Sie beim Landesverband NRW des Deutschen Schwerhörigenbundes.
Weitere Informationen und Links:
- Diese Seite beschäftigt sich sehr kenntnisreich mit Rauchmeldern, ihrer Funktionsweise und der Montage. Des Weiteren finden sich jede Menge Kauf-Tipps: rauchmelder-lebensretter.de
- Wichtige Informationen zum Thema: Brandschutzerziehung / Sicherheitserziehung (betreut vom "Fachausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung" sowie den "Provinzial-Versicherungen").
- Informationen über die Arbeitsgebiete und Aufgaben des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW finden Sie auf der Internetseite mbv.nrw.
- Ein interessanter Beitrag zum Thema: Rauchmelderpflicht in NRW.
- Weitere Informationsquellen:
- www.humantechnik.com
- www.hgt.de
- www.feuerloescher-nieswandt.de
- www.eps-vertrieb.de
- www.sicherheitskaufhaus.net
- www.rauchmeldertest.net
- rauchmelder.vergleich.org (Ratgeber Rauchmelder für Hörgeschädigte und Gehörlose)
Bei weiteren Fragen zu diesem wichtigen Thema hilft Ihnen natürlich auch Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr gerne weiter.
Viele Heimwerker und Bastler nutzen Schweißgeräte für private Projekte. Doch auch beim "Basteln" im privaten Rahmen gibt es wichtige Regeln und Sicherheitsbestimmungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um Gefahren zu vermeiden. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr klärt auf.
Private Arbeiten mit Schweißgeräten:
Grundsätzlich ist gegen das Basteln jeglicher Art, auch im Keller oder auf dem Dachboden, nichts einzuwenden, solange es sich um rein private Tätigkeiten handelt und Sie sich an bestehende Richtlinien, Sicherheitsbestimmungen und Gebrauchsanweisungen halten.
Sollten diese Arbeiten jedoch den Rahmen des privaten Bastelns überschreiten (z.B. bei gewerbsmäßiger Tätigkeit), könnte dies eine Nutzungsänderung der Räume bedeuten, die genehmigungspflichtig ist. Hierfür ist das Bauordnungsamt zuständig. Bei Fragen zur Verarbeitung oder dem Umgang mit gefährlichen Stoffen ist die Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) Ihr Ansprechpartner.
Wichtiger Grundsatz bei feuer- und gesundheitsgefährdenden Arbeiten:
Bei allen Arbeiten mit feuergefährlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen gilt ein grundlegender Prinzip: Ausreichende Lüftung und keine Zündquellen! Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich gut belüftet ist und sich keine brennbaren Materialien oder leicht entzündliche Stoffe in der Nähe befinden.
Regelungen durch Vermietende:
Vermieter können bestimmte Formen des Bastelns, darunter auch Schweißen oder Polyesterverarbeitung, untersagen oder entsprechende Regelungen im Mietvertrag festlegen. Beschwerden über Belästigungen, die durch Bastelarbeiten entstehen, sind privatrechtlicher Natur. In solchen Fällen sollte insbesondere der Vermieter eingeschaltet werden.
Hinweis zu Informationsmaterial (VdS):
Umfassende Informationen zu diesem Thema bieten auch die Merkblätter des Verbandes der Schadenversicherer (VdS). Diese Publikationen sind wertvolle Quellen für Sicherheitsrichtlinien:
- VdS 2008: Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten
- VdS 2047: Feuerarbeiten
- VdS 2000: Brandschutz im Betrieb
- VdS 3000: Schadenverhütung in Wohngebäuden (Brandschutz im privaten Bereich)
Sie können diese Merkblätter direkt beim Verlag anfordern oder weitere Informationen auf der Website der VdS Schadenverhütung GmbH finden.
Anschrift des Verlags:
Verlag VdS Schadenverhütung
Amsterdamer Straße 174
50735 Köln
Spraydosen sind praktische Helfer im Alltag, bergen jedoch auch spezifische Gefahren. Sie enthalten Gase oder Flüssigkeiten, die oft unter hohem Druck mit Treibgasen stehen. Diese Inhalte können brennbar sein und im schlimmsten Fall Explosionen oder Brände verursachen. Selbst bei nicht brennbaren Inhalten kann fein zerstäubtes Material eine gefährliche Staubexplosion auslösen. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr informiert Sie über die Risiken und notwendigen Schutzmaßnahmen.
Mögliche Gefahren durch Spraydosen:
- Explosionsgefahr bei Hitze: Wird eine Spraydose zu stark erhitzt, kann sie explodieren. Dabei werden schlagartig große Mengen Gas oder Flüssigkeit freigesetzt, die sich entzünden können. Dies kann eine massive Feuerball-Explosion mit einem Durchmesser von mehreren Metern verursachen.
- Verletzungsgefahr durch Druck: Das gewaltsame Öffnen einer Spraydose führt dazu, dass der Inhalt unter hohem Druck herausschießt. Dies kann schwere Verletzungen, insbesondere an den Augen, verursachen.
- Brandgefahr: Der Sprühnebel kann sich leicht entzünden, vor allem wenn er in eine offene Flamme oder auf eine heiße Oberfläche gesprüht wird.
Sicherheitsregeln für den Umgang mit Spraydosen:
- Vollständig entleeren: Entleeren Sie Spraydosen restlos, bevor Sie diese entsorgen. Beachten Sie hierzu die Hinweise auf der Dose und die lokalen Entsorgungsvorschriften.
- Nicht gewaltsam öffnen: Versuchen Sie niemals, Spraydosen aufzuschneiden, aufzubrechen oder anderweitig gewaltsam zu öffnen.
- Vor Hitze schützen: Lagern Sie Spraydosen niemals in direktem Sonnenlicht, auf Heizkörpern oder in der Nähe anderer Wärmequellen. Extreme Temperaturen können den Druck im Inneren gefährlich erhöhen.
- Nicht in offene Flammen sprühen: Sprühen Sie den Inhalt einer Spraydose niemals in eine offene Flamme oder auf glühende Gegenstände, da sich der Sprühnebel sofort entzünden kann.
- Außer Reichweite von Kindern aufbewahren: Lagern Sie Spraydosen sicher und unzugänglich für Kinder.
- Keine großen Mengen lagern: Bewahren Sie möglichst wenige Spraydosen auf. Dies minimiert das Risiko im Falle eines Brandes.
Wer diese Regeln beachtet, kann Unfälle mit Spraydosen vermeiden und sorgt für mehr Sicherheit im Umgang mit diesen unter Druck stehenden Behältern.
Stromausfälle sind in Deutschland zwar selten und werden meist schnell behoben, doch viele Menschen haben bereits Erfahrungen damit gemacht. Während ein kurzer Ausfall oft nur ein kleines Ärgernis ist, kann es in bestimmten Situationen auch länger dauern, bis die Stromversorgung wiederhergestellt ist. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr gibt Ihnen wichtige Tipps zur Vorsorge und Selbsthilfe.
Wie kann es zu einem längeren Stromausfall kommen?
Extreme Wetterereignisse wie Stürme, Hochwasser oder ein plötzlicher Wintereinbruch können die Stromnetze stark beeinträchtigen. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Winter 2005, als starke Schneefälle Strommasten beschädigten und ganze Regionen tagelang ohne Strom waren.
Doch was passiert, wenn die Störung länger andauert? Was, wenn nicht nur Heizung, Licht und Elektrogeräte ausfallen, sondern auch Trinkwasser, Lebensmittel oder Kommunikationsmittel nicht mehr verfügbar sind? Ein solcher „Blackout“ macht schnell deutlich, wie abhängig unser Alltag von elektrischer Energie ist.
Selbsthilfe bei Stromausfall:
In einer Krisensituation kann es dauern, bis organisierte Hilfe eintrifft. Deshalb ist es entscheidend, sich selbst und anderen helfen zu können. Eine gute Vorsorge ist hier der beste Schutz.
Notvorrat anlegen:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, einen Vorrat für mindestens 14 Tage anzulegen. Dieser sollte Folgendes umfassen:
- Lebensmittel und Trinkwasser: Ausreichend für alle Haushaltsmitglieder.
- Wärme: Warme Kleidung und Decken für kalte Tage ohne Heizung. Wenn vorhanden, auch Brennmaterial für Kamin oder Ofen (Holz, Kohle, Briketts).
- Bargeld: Geldautomaten funktionieren bei Stromausfall nicht. Halten Sie ausreichend Bargeld bereit.
- Lichtquellen: Kerzen, Taschenlampen oder Solar-LED-Lampen.
- Energie für Licht: Ersatzbatterien, Streichhölzer oder Feuerzeuge.
- Essenszubereitung: Campingkocher oder Grill (Achtung: Nur im Freien verwenden! Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid!).
Weitere hilfreiche Maßnahmen:
- Kommunikation: Laden Sie Mobiltelefone und Powerbanks regelmäßig auf. Notieren Sie wichtige Telefonnummern und Notfallkontakte schriftlich.
- Information: Halten Sie ein Radio mit Batterien oder ein Kurbelradio bereit, um im Notfall Informationen erhalten zu können.
Mehr Informationen zur Notfallvorsorge:
Detaillierte Tipps und Checklisten bietet das BBK in folgenden Broschüren, die Sie online finden können:
- „Für den Notfall vorgesorgt“ – umfassende Notfalltipps
- „Meine persönliche Checkliste“ – Checkliste zur individuellen Vorsorge
- Allgemeine Notfallvorsorge – weiterführende Informationen zur Krisenvorsorge
Seien Sie vorbereitet, um auch im Fall eines längeren Stromausfalls handlungsfähig zu bleiben!
Elektrischer Strom ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken, birgt aber bei unsachgemäßem Umgang erhebliche Gefahren, bis hin zu Bränden. Viele Brände entstehen durch elektrische Geräte oder fehlerhafte elektrische Anlagen. Mit einfachen Regeln können Sie die Risiken durch elektrischen Strom minimieren und Ihr Zuhause sicherer machen. Ihre Feuerwehr Mülheim an der Ruhr gibt Ihnen wichtige Sicherheitstipps.
So schützen Sie sich vor Gefahren durch elektrischen Strom:
- Niemals unbeaufsichtigt lassen: Schalten Sie elektrische Geräte wie Heizlüfter, Toaster oder Spülmaschinen niemals ein und lassen Sie sie dann unbeaufsichtigt.
- Geräte nach Gebrauch ausschalten: Schalten Sie elektrische Geräte nach der Benutzung sofort wieder aus und ziehen Sie, wenn möglich, den Netzstecker.
- Reparaturen nur vom Fachmann: Reparieren Sie elektrische Geräte niemals selbst. Lassen Sie dies ausschließlich von einem Elektrofachmann erledigen. Lassen Sie ältere Geräte gegebenenfalls überprüfen und sortieren Sie diese bei Bedarf aus.
- Keine Eingriffe in die Elektroanlage: Nehmen Sie keine eigenständigen Eingriffe an der elektrischen Anlage Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung vor. Nur ein qualifizierter Fachmann ist dazu autorisiert.
- Stecker richtig ziehen: Ziehen Sie den Netzstecker immer direkt am Stecker aus der Steckdose, niemals am Kabel, um Beschädigungen zu vermeiden.
- Nicht überlasten: Schließen Sie nicht zu viele Verbraucher an eine einzige Steckdose an. Vermeiden Sie es insbesondere, mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinanderzuschalten („Steckdosenketten“).
- Leistungsstarke Verbraucher: Lassen Sie sich, besonders in Altbauten, aber auch in neueren Wohnungen, von einem Elektrofachmann beraten, wie viele Geräte gleichzeitig in Ihrer Wohnung betrieben werden können. Dies ist besonders wichtig für leistungsstarke Verbraucher wie Waschmaschinen und Elektroherde.
- Kindersicherung: Sichern Sie Steckdosen, die für Kleinkinder erreichbar sind, mit entsprechenden Schutzkappen oder Kindersicherungen.
- Keine Feuchtigkeit: Nutzen Sie elektrische Geräte niemals in feuchter Umgebung. Stellen Sie elektrische Geräte niemals in der Badewanne auf oder in deren unmittelbare Nähe.
- Rauchwarnmelder installieren: Installieren Sie Rauchwarnmelder in ausreichender Anzahl in Ihren Wohnräumen. Rauchwarnmelder können Ihr Leben retten! (Weitere Informationen finden Sie in unserem Brandschutztipp „Rauchwarnmelder“).
Bleiben Sie aufmerksam im Umgang mit Strom, um Gefahren vorzubeugen.
Die Weihnachtszeit ist eine besinnliche Zeit, doch leider steigt in diesen Wochen auch die Gefahr von Wohnungsbränden. Jedes Jahr muss die Feuerwehr Mülheim an der Ruhr zu Einsätzen ausrücken, die durch unbeaufsichtigte Kerzen, trockene Adventsgestecke oder Weihnachtsbäume verursacht wurden. Damit Sie ein sicheres und frohes Fest genießen können, beachten Sie bitte folgende wichtige Sicherheitstipps.
Unsere Tipps für ein sicheres Weihnachten:
- Baum aufstellen: Stellen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest auf, damit er möglichst frisch bleibt.
- Standfestigkeit: Sorgen Sie für eine gute und stabile Standfestigkeit des Baumes.
- Sicherheitsabstand: Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie Gardinen, Vorhängen oder Möbeln.
- Fluchtwege freihalten: Verstellen Sie niemals Ihre Fluchtwege wie Türen und Fenster. Diese müssen im Notfall jederzeit zugänglich sein.
- Baumschmuck: Verwenden Sie keinen brennbaren Baumschmuck.
- Beleuchtung: Nutzen Sie am besten elektrische Baumbeleuchtung. Achten Sie auf geprüfte Qualität und intakte Kabel.
Wenn Sie auf echte Kerzen nicht verzichten möchten:
- Abstand zu Zweigen: Bringen Sie Kerzen nicht unmittelbar unter oder neben Zweigen an. Prüfen Sie die Wärmestrahlung vorsichtig mit der Hand, bevor Sie die Kerzen anzünden.
- Anzünden und Löschen: Zünden Sie die Kerzen an der Spitze des Baumes zuerst an. Löschen Sie die Kerzen von unten nach oben aus.
- Wunderkerzen: Wunderkerzen gehören niemals an den Weihnachtsbaum. Sie erzeugen sehr hohe Temperaturen und Funkenflug.
- Zündmittel sicher verwahren: Bewahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge stets an einem für Kinder unzugänglichen Ort auf.
- Trockene Gestecke/Bäume: Behalten Sie Adventskränze, Tannengestecke und Weihnachtsbäume nicht zu lange in der Wohnung. Trockene Zweige brennen wie Zunder und können sich rasend schnell entzünden.
- Nicht brennbare Unterlagen: Verwenden Sie für Adventskränze und Gestecke immer nicht brennbare Untersätze, zum Beispiel aus Glas oder Keramik.
- Sicherheitskerzen: Nutzen Sie „Sicherheitskerzen“. Bei diesen ist der Docht nicht ganz durchgezogen, sodass die Kerze nicht komplett herunterbrennen kann, oder sie haben Aluminium-Plättchen im Kerzenboden integriert, die als Kerzenteller dienen.
- Löschmittel bereithalten: Halten Sie für den Fall der Fälle ein geeignetes Löschmittel griffbereit. Eine Gießkanne mit Wasser ist besser als nichts, aber bedenken Sie: Ein Gefäß mit 10 bis 12 Litern Wasser zu füllen, benötigt etwa eine Minute. Das kann genau eine Minute zu spät sein! Ein Feuerlöscher (Brandklasse A für feste Stoffe) ist hier die bessere Wahl.
- Rauchmelder installieren: Installieren Sie Rauchmelder in Ihrer Wohnung! Sie warnen Sie rechtzeitig im Brandfall und retten Leben. (Weitere Informationen finden Sie in unserem Brandschutztipp „Rauchwarnmelder“).
- Niemals unbeaufsichtigt lassen: Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt, schon gar nicht, wenn Kinder allein im Zimmer sind!
Kinder und offenes Feuer:
Gerade Kinder müssen über die Gefahren und den richtigen Umgang mit Feuer und offenem Licht aufgeklärt werden. Üben Sie mit den Kindern den sicheren Umgang mit Zündmitteln und seien Sie stets ein Vorbild. Schließen Sie Kinder nicht vom Thema aus, denn das Verbotene macht Kinder oft neugierig und kann zu gefährlichen Experimenten führen.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, zögern Sie nicht: Rufen Sie sofort Ihre Feuerwehr unter dem NOTRUF 112! Wir sind immer für Sie da!