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Eine amtsärztliche Untersuchung ist eine medizinische Begutachtung durch den Amtsarzt oder durch die Amtsärztin des Gesundheitsamtes - meist im Auftrag einer Behörde. Sie dient dazu, den Gesundheitszustand einer Person objektiv festzustellen und zu beurteilen.

Solche Untersuchungen werden in verschiedenen Situationen angeordnet, zum Beispiel:

  • zur Klärung der Arbeitsfähigkeit oder bei längeren Erkrankungen
  • vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst
  • zur Feststellung der Dienstfähigkeit bei Beamtinnen und Beamten

Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach dem jeweiligen Anlass. In der Regel umfasst sie ein ärztliches Gespräch (Anamnese), eine körperliche Untersuchung und – falls erforderlich – ergänzende Tests oder Gutachten.

Am Ende erstellt der Amtsarzt/ die Amtsärztin eine fachliche Stellungnahme oder ein Gutachten, das der beauftragenden Stelle als Entscheidungsgrundlage dient.

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