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Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts haben die Kreise und kreisfreien Städte übernommen. Welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen.

Für Mülheim ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen, Stadtamt 50-5, Klinkestraße 29 - 31 in 45136 Essen (Bergerhausen) zuständig.                                 

Telefon:

Sprechzeiten:

Montag08:30 bis 12:30 Uhr14:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag08:30 bis 12:30 Uhr14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag08:30 bis 12:30 Uhr14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag08:30 bis 12:30 Uhr 

Das Amt ist ab Essen Hauptbahnhof mit den Buslinien 154 und 155 in Richtung Essen Bergerhausen mit dem ÖPNV erreichbar.

Auf der Internetseite des Versorgungsamtes können Sie den Antrag herunterladen.

Im Beitrag Ausstellung des Schwerbehindertenausweis finden Sie Informationen zur Antragstellung.

Bei Fragen oder Hilfestellung zum Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht können Sie sich in Mülheim an der Ruhr bei der Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen beraten lassen: Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208 / 455-5063 oder 0208 / 455-5064 (Kommunikationscenter Telefon: 0208 / 455-0).

Sprechstunde: nach Terminvereinbarung

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Ansprechpartner
Petra Droll
Position
Behindertenbeauftragte / Geschäftsführung AGB
Address
Heinrich-Melzer-Straße 3
45468
Mülheim an der Ruhr
Raum
3.34
Ansprechpartner
Maike Vesper
Mülheim an der Ruhr