Überstehende Hecke wird mit Heckenschere zurecht geschnitten.
© cyano66|Getty Images|Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wenn Hecken, Sträucher oder Gegenstände in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder dort abgestellt werden, können Sie die Sicht behindern oder Straßen und Wege einengen. Solche Beeinträchtigungen stellen unter anderem eine unerlaubte Sondernutzung dar. Für mehr Sicherheit und freie Straßen und Wege müssen sie von den Verantwortlichen beseitigt werden.

Wenn Sie solche Beeinträchtigen melden wollen, können Sie dies unter sondernutzung@muelheim-ruhr.de per E-Mail tun. Bitte fügen Sie ein aussagekräftiges Foto zu Ihrer E-Mail hinzu.

Beachten Sie zum Thema Überwuchs die verlinkte Sonderseite.

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Überwuchs auf öffentlichen Flächen bedeutet, dass Äste oder Zweige von einem privaten Grundstück über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum, wie Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen, ragen.