Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Arbeiten ausführen oder ausführen lassen wollen, benötigen Sie dazu eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Dazu muss das bauausführende Unternehmen unter Vorlage von Verkehrszeichenplänen Anordnungen zur Verkehrssicherung einholen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlineantragstellung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.