Die Newcastle-Krankheit ist in Deutschland über viele Jahre hinweg nicht aufgetreten. Seit Februar wurden wieder mehrere Fälle des Geflügelvirus in Brandenburg und Bayern festgestellt. Mülheim an der Ruhr ist bisher nicht betroffen. Damit das so bleibt, ruft das Veterinäramt alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, die geltende Impfpflicht konsequent einzuhalten.
Nach Einschätzung des Nationalen Referenzlabors für Tierseuchen ist das Risiko für Geflügelbestände aktuell deutschlandweit hoch. Die Krankheit betrifft vor allem Hühner und Puten und wird wegen ähnlicher Symptome auch als „Atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Dass sich Menschen anstecken, ist selten, kann aber in Einzelfällen zu Augenentzündungen führen.
Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere regelmäßig impfen lassen. Die vorgeschriebene Impfung erfolgt über das Trinkwasser und ist, in Abhängigkeit des verwendeten Impfstoffs, alle sechs bis acht Wochen durchzuführen.
Zusätzlich sind Maßnahmen zur Biosicherheit verpflichtend. Darunter versteht man einfache Schutzmaßnahmen im Stallalltag, die verhindern sollen, dass Krankheitserreger eingeschleppt oder weiterverbreitet werden. Dazu gehören zum Beispiel saubere Kleidung und Schuhe im Stall, das Desinfizieren von Geräten, das Fernhalten von Wildvögeln sowie der kontrollierte Zugang für betriebsfremde Personen. Diese Regelungen gelten für alle Geflügelhaltungen, auch für kleinere Bestände.
Wenn in einem Bestand vermehrt Tiere sterben oder die Leistung deutlich nachlässt, sollte umgehend eine Untersuchung auf die Newcastle-Krankheit erfolgen. Dabei ist die betreuende Tierärztin oder der betreuende Tierarzt einzubeziehen.