Das Baden ist verboten!
Informationen
Die Schwimmstelle erstreckt sich über eine Länge von 45 Meter und reicht 10 Meter in die Ruhr hinein. Der Schwimmbereich ist durch eine Bojenkette abgetrennt. Damit wissen die wassersporttreibenden Vereine, wo sie gegebenenfalls mit Schwimmer*innen rechnen müssen und die Wasserfläche ist klar erkennbar abgegrenzt. Zwischen der Wasserfläche der Schwimmstelle und der Schifffahrtsrinne, zum Beispiel für die Weiße Flotte, liegt ein Mindestabstand von 10 Meter.
Die Schwimmstelle ist nicht für Nichtschwimmer*innen geeignet.
Badeverbote
Flüsse können wie die meisten Gewässer vielfältigen Einflüssen und Nutzungen und damit auch Verschmutzungsrisiken ausgesetzt sein. Auch die Ruhr ist anfällig für kurzzeitige Verschmutzungen. Die EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG) legt zwei mikrobiologische Parameter zur Bestimmung der Wasserqualität zugrunde: zum einen Bakterien der Art „Escherichia coli“ (E. coli) und zum anderen die Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“. Diese Bakterien können beim Baden Erkrankungen wie Fieber, Durchfall und Erbrechen verursachen.
Eine solche Gefahr besteht hauptsächlich nach Starkregen durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Frühwarnsystem
Die Schwimmstelle an der Ruhr ist anfällig für kurzzeitige Verschmutzungen.
Kurzzeitige Verschmutzungen sind mikrobiologische Verunreinigung, die
- eine eindeutig feststellbare Ursache haben und
- bei der normalerweise nicht damit gerechnet wird, dass sie die Qualität des Gewässers mehr als ungefähr 72 Stunden ab Beginn der Verschmutzung beeinträchtigt.
Daher wurde für die Schwimmstelle ein Frühwarnsystem entwickelt, das kurzzeitige Verschmutzungen zuverlässig erkennt und das eine rechtzeitige Warnung der Gäste sicherstellt.
Dem Frühwarnsystem liegt die Beobachtung zugrunde, dass an der Schwimmstelle die Konzentration an Escherichia Coli und Intestinalen Enterokokken erhöht ist, wenn Regenereignisse vorausgegangen sind. Bei einer Überschreitung der Konzentration hat dies zwingend ein Nutzungsverbot zur Folge. Das Baden oder sonstiger Aufenthalt im Wasser ist dann untersagt.
Das Frühwarnsystem prüft täglich, ob eine Tagesniederschlagssumme von 7 Millimetern an den Messstationen Essen-Kettwig, Essen-Bredeney, Essen-Hespertal und Heiligenhaus-Walkmühle überschritten wurde. In diesen Fällen ist mit einer Überschreitung der hygienischen Grenzparameter Escherichia coli und Intestinalen Enterokokken zur rechnen und die Ruhr darf nicht zum Schwimmen und Baden oder sonstigem Aufenthalt genutzt werden.
Weist das Frühwarnsystem auf eine bessere Wasserqualität hin, erfolgt eine Kontrollmessung. Diese Kontrollmessung dauert in der Regel 24-48 Stunden. Bestätigt das Messergebnis die Einhaltung der Grenzwerte der mikrobiologischen Belastung, wird das Badeverbot aufgehoben.
Das Frühwarnsystem ist mit der Badeampel auf dieser Internetseite verbunden. Steht die Badeampel auf GRÜN (s.o. Baden erlaubt!), ist die Schwimmstelle zum Baden geeignet. Steht die Badeampel auf ROT, ist das Baden verboten.
Pegelstände, Strömungsverhältnisse und Gewitter
In der Ruhr gibt es unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten und Strömungsverhältnisse und auch die Bildung von Wasserstrudeln sind nicht auszuschließen. Auch wenn die Schwimmstelle an der strömungsarmen Seite liegt, sind Gefahren nicht zu unterschätzen. Insbesondere nach Starkregenereignissen im Oberlauf der Ruhr und der Nebenflüsse können die Pegel so stark schwanken, dass ein Badeverbot ausgesprochen werden muss.
Auch bei Gewittern und heranziehenden Unwettern ist die Nutzung der Schwimmstelle nicht gestattet. Auch in diesen Fällen wird ein Badeverbot verhängt.
Nutzungsbedingungen
Bevor Sie sich eine Abkühlung in der Ruhr gönnen, lesen Sie doch die Nutzungsbedingungen für die Schwimmstellen.
Nutzungsbedingungen für die Schwimmstelle an der Ruhr/
Baden auf eigene Gefahr
Die Nutzungsbedingungen können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat im Sinne der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen R 94.13 eine Badestelle errichtet und hierfür diese Nutzungsbedingungen erlassen. Die Nutzungsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der Schwimmstelle (siehe Luftbild). Die Schwimmstelle umfasst die Liegewiese und den ausgewiesenen Ruhrabschnitt. Die Nutzungsbedingungen sind für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zugang zum Gelände erkennt jeder Gast diese Bedingungen sowie alle sonstigen für den Bereich der Schwimmstelle erlassenen Anordnungen an.
(2) Die Schwimmstelle befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist von besonders geschütztem Naturschutzgebiet/FFH-Gebiet umgeben. Die Gäste haben besonders auf die Tier- und Pflanzenwelt Rücksicht zu nehmen. Tiere dürfen auch im Umkreis der Schwimmstelle nicht durch Lärmemissionen oder sonstige Handlungen, zum Beispiel Ballspiele, gestört werden. Pflanzen, Bäume und Gehölze dürfen auch im Umkreis der Schwimmstelle nicht beschädigt werden. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Eine Störung, Belästigung oder Gefährdung anderer Personen ist nicht gestattet. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder andere Medien (zum Beispiel Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen.
(3) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustimmung der Stadt.
(4) Grillen, offenes Feuer und Shisha-Pfeifen sind nicht gestattet und die Schwimmstelle ist von Zigarettenresten freizuhalten. Die Stadt behält sich das Recht vor, in Zeiten großer Trockenheit auch das Rauchen zu untersagen, um Flächenbrände zu vermeiden. Behälter aus Porzellan oder Glas (Flaschen, Shisha-Pfeifen etc.) dürfen nicht benutzt werden, weil es sich bei der Landfläche der Schwimmstelle um einen Barfußbereich handelt und bei Beschädigungen schwere Schnittverletzungen nicht auszuschließen sind.
(5) Das Personal vor Ort übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 2 Nutzung der Schwimmstelle
(1) Die Nutzung der Schwimmstelle, die durch eine Bojenkette in der Ruhr abgegrenzt ist, geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht nur zeitweilig eine Wasseraufsicht.
Unabhängig von der Wasseraufsicht endet die Nutzungszeit der Schwimmstelle um 22.00 Uhr.
(2) Das Baden in der Ruhr ist nur innerhalb des durch Bojen abgesperrten Bereichs gestattet.
(3) Bei dem Ruhrabschnitt handelt es sich wegen möglicher Abrisskanten ausschließlich um einen Schwimmerbereich. Die Schwimmstelle enthält keinen Nichtschwimmerbereich und ist für Personen, die sich nicht sicher ohne fremde Hilfe fortbewegen oder schwimmen können, nicht geeignet.
(4) Das Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Ruhr ist verboten. Insbesondere das Hineinspringen "kopfüber" in die Ruhr ist wegen der damit verbundenen besonderen Gefahren verboten.
(5) Das Tragen von Badeschuhen wird - sowohl an Land als auch im Wasser - empfohlen.
(6) Das Befahren der Wasserfläche mit Booten, auch mit Schlauchbooten, Schwimminseln o.ä. ist verboten. Ausgenommen sind Wasserfahrzeuge und Boote der Wasserrettungsorganisationen.
§ 3 Badeverbot
Badeverbote werden über eine Beschilderung an der Schwimmstelle ausgesprochen, wenn
a) das Frühwarnsystem eine Verschmutzung des Wassers (Überschreitung der
hygienischen Wasserparameter) anzeigt,
b) ab und über einem Pegelstand von 312 cm (gemessen am Pegel Hattingen) und
c) ein Gewitter/Unwetter aufzieht.
In diesen Fällen ist den Gästen das Schwimmen und Baden oder sonstiger Aufenthalt im Wasser untersagt.
§ 4 Haftung
(1) Die Gäste benutzen die Schwimmstelle auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verpflichtung der Stadt, das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen
Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadt nicht.
(2) Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden Personen zu achten und haften für diese.
(3) Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen von Kleidung, Geld und Wertgegenständen wird nicht gehaftet.
Wir danken Ihnen für die Beachtung der Nutzungsbedingungen und wünschen
Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an der Schwimmstelle.
Tipps und Hinweise
Allgemeine Tipps und Hinweise
- Nehmen Sie Rücksicht auf Andere, insbesondere auf Kinder.
- Rufen Sie nur um Hilfe, wenn Sie in Gefahr sind. Helfen Sie in Not geratenen Menschen.
- Überschätzen Sie nicht Ihre Kondition und Ihr Können.
- Gehen Sie nicht mit vollem oder leeren Magen schwimmen. Verzichten Sie auf Alkohol.
- Kühlen Sie sich ab, bevor Sie ins Wasser gehen.
- Verlassen Sie das Wasser, wenn Sie frieren.
Wie vermeiden Sie gesundheitliche Risiken?
Baden in der Ruhr kann insbesondere nach einem Starkregenereignis mit einem Erkrankungsrisiko verbunden sein. Die Ruhr ist anfällig für kurzzeitige Verschmutzungen mit Bakterien wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken. Diese können insbesondere bei Kleinkindern und immungeschwächten Personen beim Baden Erkrankungen wie Fieber, Durchfall und Erbrechen verursachen.
Eine solche Gefahr besteht hauptsächlich nach Starkregen durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen.
- Schlucken Sie daher kein Flusswasser.
- Offene Schnittverletzungen und Schürfwunden können Eintrittspforten für Mikroorganismen sein, die Wundinfektionen auslösen können.
- Nutzen Sie daher bei kleineren Wunden einen wasserfesten Wundschutz.
- Verzichten Sie nach Operationen und bei größeren offenen Wunden auf das Baden in der Ruhr.
Besondere Gefahren im Wasser
Insbesondere nach Starkregenereignissen oder auch wegen des Sog- und Wellenschlags des Schiffsverkehrs können sich Strömungsverhältnisse ändern. Auch Strudelbildungen können nicht ausgeschlossen werden. Selbst für gute Schwimmerinnen und Schwimmer ist es sehr kräftezehrend dagegen anzuschwimmen oder ein Krampf kann sich einstellen.
- Lassen Sie sich besser mit der Strömung treiben und versuchen Sie langsam – dabei schräg und gleichzeitig mit der Strömung – ans Ufer zu kommen.
- Auch wenn es paradox klingt: Lassen Sie sich bei einem Strudel nach unten ziehen. Strudel sind wie ein Trichter geformt und unten am dünnsten. Dort ist es am einfachsten hinauszugelangen.
- Bei einem Krampf gilt es, Ruhe zu bewahren und ggf. die Schwimmlage zu ändern. Dehnen Sie die Muskeln durch Anspannung und Entspannung, damit der Schmerz nachlässt.
Badegewässerprofil
Die Schwimmstelle wurde auf Grundlage der Badegewässerverordnung als Badegewässer ausgewiesen.
Für die Schwimmstelle an der Ruhr wurde auch ein Badegewässerprofil erstellt. Dieses beinhaltet unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Schwimmstelle hinsichtlich der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften und beschreibt die potenziellen und möglichen Verschmutzungsquellen des Badegewässers.
Das Badegewässerprofil mit den Ergebnissen der Probenahmen können Sie unter folgendem Link abrufen:
Anfahrt
Pkw
Die Schwimmstelle an der Ruhr hat keine eigenen Parkplätze. Die Zufahrt zur Ruhr mit Pkw ist nicht gestattet. Daher nutzen Sie für die Anfahrt doch am besten ein Fahrrad oder suchen sich alternativ einen Parkplatz auf der Mendener Brücke oder den umgebenden Seitenstraßen.
ÖPNV
Buslinie 151 (Haltestelle Mendener Brücke)