Bei Fragen, die den Unterricht, die Lehrkräfte oder sonstige innerschulische Angelegenheiten der Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen betreffen, sollten Sie zunächst versuchen, gemeinsam mit der Schulleitung eine Lösung zu finden.

Unterricht
© Bildungsbüro Stadt Mülheim

Falls Sie dort keine zufriedenstellende Klärung erreichen können, bietet die örtliche Schulaufsicht Rat und Hilfestellung an. Eine vorherige Terminabsprache mit dem Vorzimmer der Schulaufsicht ist allerdings erforderlich. 

Zuständige Schulamtsdirektorin für die Grundschulen:

Zuständiger Schulamtsdirektor für die Haupt- und Förderschulen: 

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde für Schulen der anderen Schulformen (Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs) ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

  • Telefon: 0211 / 475-0
  • Telefax: 0211 / 475-5980