eine Person die ihre Fahrkarte im Bus stempelt.
© Simonkadula-Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Schüler*innenbeförderung


Für Schüler*innen werden - soweit die Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW erfüllt sind - die notwendigen Fahrkosten der Schüler*innen für Fahrten zwischen Wohnung und Schulort zum Teil übernommen.

In der Regel wird eine Schüler*innenfahrkarte, das sogenannte DeutschlandTicket für Schüler*innen (Leistungsumfang), teilfinanziert.

Anträge erhalten Sie zusammen mit einem Merkblatt zur Übernahme von Schüler*innenfahrkosten in den Sekretariaten der Mülheimer Schulen.

Nähere Informationen werden Ihnen gerne persönlich erteilt oder können unter Schulministerium.nrw.de (Informationen für Eltern-Schüler*innenfahrkosten) abgerufen werden.

Downloads

Merkblatt zur Übernahme von Schülerfahrkosten