Das Amt für Ausbildungsförderung, beim Amt für Kinder, Jugend und Schule, ist zuständig für die Förderung schulischer Ausbildungsgänge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler*innen-BAföG).
Informationen zur Beantragung finden Sie im Serviceportal der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Für die Förderung eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studierendenwerkes zuständig. Weitere Informationen zu Fragen der Förderung, der Zuständigkeit und der Antragsstellung werden Ihnen gerne persönlich erteilt.
Allgemeine Informationen und die Antragsformulare (unter dem Reiter Antragstellung) finden Sie auch auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Ab sofort können BAföG-Anträge auch online gestellt werden. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf BAföG-digital.
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist zu den angegebenen Zeiten weiterhin für Sie erreichbar.
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr; sowie nach Terminvereinbarung.
Ansprechpartner:
| A bis J | Daniela Conrad-van Oost | Telefon: 0208 / 455-4516 |
| K bis Z | Marcel Kissmann | Telefon: 0208 / 455-4519 |