Meerschweinchen auf einer Wiese
© Vantagepointfl pixabay-Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihr*e Vermieter*in diese Tierhaltung duldet, eine Allergie gegen diese Tierart besteht oder sonstige Gründe vorliegen, die gegen den beabsichtigten Kauf sprechen.
Bitte klären Sie ab, ob alle Familienmitglieder mit der Tierhaltung einverstanden sind.

Beim Erwerb von Hunden bitte die Auflagen des Landeshundegesetzes NRW beachten.

 

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Mietvertrag oder Bescheingung des*der Vermieter*in, dass er*sie mit der Haltung eines Hundes oder einer Katze einverstanden ist.

 

Gebühren

Ab 1. Januar 2011 nur Barzahlung (EC- und Kreditkartenzahlung nicht möglich)

  • Hunde
    130,- Euro, geimpft, gechippt
  • Katzen
    100,- Euro, geimpft, gechippt
  • Kleintiere
    • Papagei 30,- Euro
    • Vögel 10,- Euro
    • Kaninchen 15,- Euro
    • Meerschweinchen, Hamster, Degus, Ratten und andere 10,- Euro pro Tier
    • Mäuse, Gerbil und andere 5,- Euro pro Tier

Weitere Themen

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Grundsätzliche Informationen zum Landeshundegesetz, Voraussetzungen für Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden sowie Rechte und Pflichten der Hundehalterinnen und -halter.