Die traditionellen Grabarten mit individueller Pflege können von Angehörigen oder zugelassenen Friedhofsgärtnereien im Rahmen der in der Friedhofssatzung festgelegten Richtlinien angelegt, gestaltet und gepflegt werden. Die Herrichtung und dauernde Instandhaltung der Grabstätten sind unerlässlich.
Weitere Informationen zu den einzelnen Grabarten mit individueller Pflege finden Sie in den untenstehenden Beiträgen.
Gebühren
Eine detaillierte Liste aller Kosten finden Sie in der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe.
Weitere Infos
- Erdgrabstätten für Särge und Urnen
- Familien-Erdgrabstätten
- Waldgrabstätten für Särge und Urnen
- Islamisches Grabfeld
- Kinder-Erdgrabstätten
- Denkmalwerte Urnen-Erdgrabstätten (Grabmalpatenschaften)