Die Stadt Mülheim an der Ruhr erhebt Gebühren für die Benutzung ihrer Friedhöfe, die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen und für die Leistungen der Friedhofsverwaltung.
Die Gebühren können der Gebührensatzung entnommen werden.
Informationen und Vorschriften für die städtischen Friedhöfe finden Sie in der Friedhofssatzung.
- Aktuelle Friedhofssatzung
- Aktuelle Friedhofsgebührensatzung
Die Satzungen sind am 01.01.2023 in Kraft getreten.