Über das Ende der Nutzungsdauer einer Grabstätte wird der Nutzungsberechtigte rechtzeitig durch ein Anschreiben vor dem Ende der Nutzungszeit informiert. Falls die Adresse des Nutzungberechtigten nicht bekannt ist, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt sowie einen Hinweis auf der Grabstätte darauf hingewiesen.
Grabarten mit individueller Pflege (Sarg- und Urnengrabstätten) und Urnenkammern in Urnenstelen und Urnenwänden können wieder erworben und das Nutzungsrecht verlängert werden.
Auf Antrag ist auch eine vorzeitige Verlängerung des Nutzungsrechts möglich.
Es kann auf Nutzungsrecht an Grabstätten gegen die Zahlung einer Gebühr vorzeitig verzichtet werden.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an uns, damit wir Sie umfassend beraten können.