Angehörige können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder zugelassene Friedhofsgärtnereien beauftragen.  Denn jede Grabstätte ist so anzulegen, zu gestalten und Instand zu halten, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtheit gewahrt wird.

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Grabgestaltung, welche sich nach den Belegungsplänen der einzelnen Friedhöfe richten.
Die Mitarbeitenden auf den Friedhöfen und in der Friedhofsverwaltung beraten Sie gerne. 

Nach einer Beisetzung sind verwelkte Blumen und alte Kränze unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen. Beachten Sie bitte, dass sich der aufgelockerte Boden während der ersten Monate nach der Beisetzung setzen kann und sich daher eine Bepflanzung und das Aufstellen eines Grabmals nicht umgehend nach der Beisetzung empfiehlt.

Für die Herrichtung und Gestaltung wird daher nach der Beisetzung sechs Monate Zeit eingeräumt.