Die Errichtung und jede Veränderung von stehenden und liegenden Grabmalen, Einfassungen/Steinkanten und baulichen Anlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Ausgenommen sind Grabmale aus Holz (naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze), sofern sie bei Holztafeln nicht größer als 0,50 x 0,50 m und bei Holzkreuzen nicht höher als 0,80 m sind.

Die gebührenpflichtige Genehmigung eines Grabmales, einer Einfassung oder baulichen Anlage ist durch die Nutzungberechtigten vor der Anfertigung oder Veränderung einzuholen. In der Regel beauftragen Nutzungsberechtigte einen Steinmetzbetrieb, welcher beim Ausfüllen und Einreichen des Grabmalantrages behilflich ist. Grabmalanträge sind in elektronischer Form oder in zweifacher Ausfertigung zu stellen. In der gültigen Friedhofssatzung (Link zur Friedhofssatzung) finden Sie die geltenden Vorgaben und Anforderungen über Material, Maß und Gestaltung.

Sollten Unsicherheiten oder Fragen bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden. 

Gebühren

Eine detaillierte Liste aller Kosten finden Sie in der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe.

Downloads

Grabmalantrag