Mit dem Erwerb einer Grabstätte auf einem städtischen Friedhof gehen Sie die Verpflichtung ein, sich um die Pflege und Instandhaltung des Grabes zu kümmern. Ausgenommen davon sind die pflegefreien Grabarten.
Neben der eigenhändigen Pflege besteht die Möglichkeit eine ansässige Gärtnerei mit der Dauergrabpflege zu beauftragen.
Zudem können Pflegeverträge im Rahmen der Vorsorge über die Rheinische Treuhandstelle Köln abgeschlossen werden.
Ansprechpartner*innen für Neuverträge
Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH
Postfach 680209
50705 Köln
Telefon: 0221 / 715 10 11