
Um sich als Kindertagespflegeperson legitimieren zu können, kann mit Vorlage eines Passbildes ein Kindertagespflege-Ausweis beantragt werden, der analog zu der Pflegeerlaubnis gültig ist.
Mit diesem Ausweis kann die Tätigkeit nachgewiesen werden, um bei Eintrittsgebühren mit den Tageskindern Ermäßigungen zu erfragen.
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