Weibliche Tagespflegeperson schaut mit vier Kindern ein Bilderbuch in ihrem Tagespflegenest an. Kindertagespflegeperson, Kita, Kindergarten, Kinderbetreuung, Pflegevater, Pflegemutter
© Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Um sich als Kindertagespflegeperson legitimieren zu können, kann mit Vorlage eines Passbildes ein Kindertagespflege-Ausweis beantragt werden, der analog zu der Pflegeerlaubnis gültig ist.

Mit diesem Ausweis kann die Tätigkeit nachgewiesen werden, um bei Eintrittsgebühren mit den Tageskindern Ermäßigungen zu erfragen.

Zurück zum A bis Z-Register.