Taschenrechner, Kugelschreiber und 9,35 Euro Mindestlohn pro Stunde 2020.
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Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet.
Auch für Kindertagespflegepersonen (TPP), die in einem abhängigen, weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis tätig sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn.

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