
Wenn Sie planen, im Bereich der Unterstützung im Alltag tätig zu werden und Ihr Angebot anerkennen zu lassen, gibt es einige wichtige Schritte und Voraussetzungen, die Sie kennen sollten. Hier wird erklärt, was Sie brauchen, wie das Antragsverfahren funktioniert und was die Anerkennung kostet.
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten – zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung oder eine Betreuungsgruppe – muss dieses Angebot von der Stadt Mülheim offiziell anerkannt werden.
Nur dann können pflegebedürftige Menschen Ihre Leistungen über die Pflegekasse abrechnen.
Diese Angebote unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, damit Alltag, Betreuung und Versorgung zuhause besser gelingen – ohne pflegerische Maßnahmen. Sie fördern Selbstständigkeit, soziale Teilhabe und Entlastung.
Unterstützungsangebote im Alltag können von ganz unterschiedlichen Anbietern gemacht werden – sowohl von Organisationen als auch von Privatpersonen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Vereine, Wohlfahrtsverbände oder Kirchengemeinden, die gemeinnützig arbeiten und auch Ehrenamtliche einbinden
- Ambulante Pflegedienste, die bereits bei der Pflegekasse zugelassen sind
- Gewerbliche Anbieter, zum Beispiel kleinere Dienstleister, die sich auf alltagsnahe Unterstützung spezialisiert haben
- Einzelpersonen, die selbstständig tätig sein möchten und sich als Anbieterin oder Anbieter anerkennen lassen – z. B. für Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuung
- Ehrenamtlich Engagierte aus der Nachbarschaft, die regelmäßig und unentgeltlich helfen wollen (Nachbarschaftshilfe)
Damit Ihr Angebot anerkannt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Qualifizierte Personen
Ihr Angebot muss von Personen durchgeführt werden, die für die jeweilige Tätigkeit geeignet und geschult sind – zum Beispiel durch eine Qualifizierungsmaßnahme oder entsprechende Berufserfahrung.
2. Fachliche Begleitung
Wenn das Angebot nicht direkt durch eine Fachkraft erbracht wird, muss sichergestellt sein, dass die Helfenden fachlich begleitet und unterstützt werden.
Das kann zum Beispiel durch eine Kooperation mit einer Pflegefachkraft oder mit einer Servicestelle wie den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW erfolgen.
Wer als Fachkraft im Sinne der Verordnung gilt, ist in § 1 der Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG-DVO NRW) geregelt – darunter fallen zum Beispiel examinierte Pflegekräfte, Sozialarbeiter*innen oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation im Gesundheits- oder Sozialwesen.
3. Versicherungsschutz
Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung, die mögliche Schäden abdeckt, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen können.
4. Leistungskonzept
Für die Anerkennung ist ein schriftliches Konzept erforderlich. Darin sollte Ihr Angebot übersichtlich beschrieben sein – unter anderem mit folgenden Angaben:
- Welche Leistungen werden angeboten (Art und Umfang)?
- Für wen ist das Angebot gedacht (Zielgruppe)?
- Welche Preise gelten?
- Wie ist das Verhältnis von betreuenden zu betreuten Personen (bei Gruppenangeboten)?
- Welche Qualifikationen bringen Sie oder Ihr Team mit?
- Was passiert im Krankheitsfall oder bei Ausfällen?
- Wie gehen Sie mit Beschwerden um?
Das Konzept muss verständlich und transparent sein und interessierten Nutzer*innen vor Vertragsabschluss in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden – zum Beispiel als Infoblatt oder als Anhang zum Vertrag
5. Zuverlässigkeit
Sie – und auch Ihre Mitarbeitenden – müssen als zuverlässig gelten. Dafür ist in der Regel ein (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Auch nach der Anerkennung sind regelmäßige Überprüfungen der Zuverlässigkeit wichtig.
6. Preisgestaltung
- Die Preise für Ihre Leistungen müssen angemessen sein.
Beispiel: Für Einzelangebote gilt ein Höchstpreis von 38 Euro pro Stunde (Stand: 2025). - Bei Gruppenangeboten gelten andere Grenzen (z. B. 21 Euro pro Stunde oder 104 Euro pro Tag).
- Fahrtkosten dürfen separat berechnet werden, müssen aber klar und nachvollziehbar ausgewiesen sein.
Die genauen Anforderungen hängen davon ab, ob Sie als Einzelperson, Verein oder Unternehmen tätig sein möchten – und welche Form von Unterstützung Sie anbieten.
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, muss dieses von der Stadt Mülheim offiziell anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt digital über das landesweite Antragsportal PfAD.uia NRW.
Der Ablauf sieht wie folgt aus:
1. Registrierung im Online-System
Sie registrieren sich auf https://pfaduia.nrw.de. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Antragsformular.
2. Antragsausfüllung
Sie geben die erforderlichen Informationen ein – zum Beispiel zu Ihrem Angebot, zu Ihrer Person, zur geplanten Tätigkeit sowie zum Versicherungsschutz.
3. Nachweise hochladen
Für die Anerkennung müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden – zum Beispiel das Leistungskonzept, ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung Qualifikationsnachweise der beteiligten Personen. Diese Unterlagen können direkt im System hochgeladen werden.
4. Führungszeugnis beantragen
Für die Anerkennung ist ein behördliches Führungszeugnis erforderlich. Bei regulären Angeboten genügt in der Regel ein Führungszeugnis der Einzelperson, der Geschäftsführung oder der für die Angebotskoordination verantwortlichen Person (Belegart O oder P).
Handelt es sich um ein kinder- oder jugendnahes Angebot, ist ein erweitertes Führungszeugnis nach Belegart OE vorzulegen.
Das Führungszeugnis muss jeweils an die zuständige Behörde adressiert sein.
5. Antrag abschließen und einreichen
Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, senden Sie ihn an die Stadt Mülheim.
Postalisch:
Unterstützung im Alltag
Sozialamt Mülheim an der Ruhr
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
oder digital: per E-Mail
6. Prüfung durch die Kommune
Die Stadtverwaltung prüft Ihre Unterlagen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen offiziellen Anerkennungsbescheid für Ihr Unterstützungsangebot.
Nur Angebote mit angemessener Vergütung können nach der AnFöVO NRW anerkannt werden. Das heißt: Die Preise dürfen nicht höher liegen als bei vergleichbaren Leistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Höchstpreise:
- Für Einzelleistungen wie Haushaltshilfe, Begleitung oder Unterstützung bei Alltagsaufgaben gilt:
bis zu 38,00 Euro pro Leistungsstunde (Der Preis umfasst alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Nebenkosten.) - Für ganztägige Betreuungsgruppen:
bis zu 104,00 Euro pro Tag - Für stundenweise Gruppenangebote:
bis zu 21,00 Euro pro Stunde und teilnehmender Person
Fahrtkosten dürfen zusätzlich berechnet werden – müssen aber klar und nachvollziehbar ausgewiesen sein.
Wichtig: Da es sich um niedrigschwellige Angebote handelt, wird empfohlen, die Höchstpreise nicht vollständig auszuschöpfen. Ein fairer, transparenter Preis trägt dazu bei, dass Ihre Leistung bezahlbar bleibt und von mehr Menschen genutzt werden kann.
Für die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag fallen Verwaltungsgebühren an. Die Grundlage dafür ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), konkret Tarifstelle 12.2.
Die Gebühren werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnet.
Hier ein Überblick über die möglichen Kosten:
Tarifstelle | Vorgang | Gebühr in Euro |
---|---|---|
12.2.1.1.1 | Bearbeitung eines Erstantrags auf Anerkennung | 180,15 bis 240,20 |
12.2.1.1.2 | Bearbeitung eines Änderungsantrags | 30,02 |
12.2.1.2 | Widerruf der Anerkennung durch die Behörde | 30,02 |
12.2.1.3 | Antrag auf Ruhendstellung des Angebots | 30,00 |
12.2.1.4 | Qualitätssicherung: jährliche Überprüfung der Erklärung | 30,00 |
Wenn Sie Fragen zu den Gebühren haben oder wissen möchten, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt Mülheim.
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag ins Leben rufen möchten und noch Fragen haben – zum Ablauf, zu den Voraussetzungen oder zur Antragstellung – stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Sozialamtes Mülheim an der Ruhr zur Seite.
Dort erhalten Sie praktische Unterstützung, persönliche Beratung und Hilfe beim Umgang mit dem Anerkennungsverfahren über das Online-Portal PfAD.uia.
Darüber hinaus können Sie sich auch an die Regionalbüros „Alter, Pflege und Demenz“ NRW wenden. Diese vom Land geförderten Servicestellen beraten landesweit Anbieter*innen und Initiativen – insbesondere zu:
- Konzeptentwicklung
- Qualifikationsanforderungen
- fachlicher Begleitung
- Fragen der Finanzierung
- Fort- und Weiterbildungen
Die Regionalbüros begleiten Sie unabhängig und fachlich fundiert – sowohl bei der Erstberatung als auch während des laufenden Angebots.