Von Geburt bis zur Volljährigkeit werden junge Menschen außerdem durch das Sozialamt - Bereich Jugend - vor dem Familiengericht im Rahmen einer Beistandschaft, Vormundschaft, Ergänzungs- oder Verfahrenspflegschaft bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren vertreten:
 

  • Feststellung einer Vaterschaft
  • Anfechtung einer Vaterschaft oder eines Vaterschaftsanerkenntnisses
  • Feststellung und Festsetzung des Unterhaltsanspruchs der Minderjährigen

Bei der Vertretung vor dem Familiengericht werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
 

  • Antragstellung vor dem Familiengericht
  • Antragserwiderung
  • Antragsabweisung
  • Prozessvertretung vor dem Familiengericht durch die bestellten Prozessvertreter*innen des Sozialamtes - Bereich Jugend, die vor dem Familiengericht für das vertretene Kind auftreten.