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Allgemeine Informationen

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Die Leistungen der Grundsicherung werden nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

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Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

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Sozialhilfe zum Lbensunterhalt - hier: Bestattungskostenhilfe

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Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden nach den Regelungen des dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

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Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) gewährt.