Dabei wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
  • Art der Vaterschaftsfeststellung (urkundliche Anerkennung, Feststellung im familiengerichtlichen Verfahren),
  • Festsetzung und die Durchführung von Unterhaltsansprüchen,
  • rechtlicher Anspruch auf Einrichtung einer Beistandschaft und deren Bedeutung,
  • Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie
  • umgangsrechtlichen Bestimmungen.

Elternteile, die ein Kind in ihrer Obhut haben, aber mit dem anderen Elternteil die gemeinsame Sorge ausüben, können sich in Unterhaltsangelegenheiten ebenfalls beraten und unterstützen lassen oder einen Beistand zur Regelung dieser Angelegenheiten bestellen.

Falls ein als Vater eines Kindes geltender Mann nicht der leibliche Vater ist, kann zur Regelung der Abstammungsfrage ein Antrag auf Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft durch das Gericht gestellt werden. Diese Pflegschaft würde dann bei der zuständigen Abteilung des Sozialamtes - Bereich Jugend - geführt werden. Eingehende Beratung und Unterstützung wird ebenfalls angeboten.

In den vorgenannten Fällen werden die Kinder auch in den Verfahren vor dem Familiengericht vertreten.

Junge Volljährige werden hinsichtlich der Überprüfung und Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche gegen die Elternteile beraten und unterstützt. Eine gerichtliche Vertretung ist jedoch nicht möglich.

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, müssen eine Sorgeerklärung abgeben, wenn sie die gemeinsame Sorge über das Kind ausüben wollen. Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet und von beiden Eltern abgegeben werden.

Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, gegen den Willen der Mutter des Kindes, ist nur aufgrund einer familiengerichtlichen Entscheidung möglich.

Über die Bedeutung und die Beurkundung beraten die nachfolgend angegebenen Mitarbeitenden.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Pass oder Personalausweis
  • Eventuell Scheidungsurteil
  • Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss)

Ansprechpersonen

Sie finden uns im Gebäude Friedrichstraße 12, 4. Etage.

Buchstaben                    Ansprechperson                    Telefon
A bis GBettina aus der Wiesche0208 / 455-5405   
H bis NBirgit Ehmann0208 / 455-5124
O bis ZN. N.0208 / 455-5126
LeitungSandra Spiegelberg0208 / 455-5120

Öffnungszeiten

Zwecks Terminvereinbarung erreichen Sie uns zurzeit telefonisch oder per E-Mail.