Eine Hand unterschreibt mit einem Kugelschreiber ein Dokument auf einem Schreibtisch.
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Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Unterschriften beglaubigen lassen

Die Betreuungsbehörde kann im gesetzlichen Rahmen Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen. Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift; sie ist keine umfassende rechtliche Prüfung des Inhalts.

Was ist zum Termin mitzubringen?

  • Ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung.
  • Das zu beglaubigende Dokument.
  • Persönliches Erscheinen der unterzeichnenden Person; nähere Hinweise zur Unterschriftsleistung bei der Terminvereinbarung beachten.

Gebühren und Terminvereinbarung

Für die Beglaubigung fällt nach bisheriger örtlicher Angabe eine Gebühr von 10 Euro je Beglaubigung an. Die aktuelle Gebührenlage und mögliche Ausnahmen sind vor Veröffentlichung zu prüfen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Häufige Fragen