Unterschriften beglaubigen lassen
Die Betreuungsbehörde kann im gesetzlichen Rahmen Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen. Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift; sie ist keine umfassende rechtliche Prüfung des Inhalts.
Was ist zum Termin mitzubringen?
- Ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung.
- Das zu beglaubigende Dokument.
- Persönliches Erscheinen der unterzeichnenden Person; nähere Hinweise zur Unterschriftsleistung bei der Terminvereinbarung beachten.
Gebühren und Terminvereinbarung
Für die Beglaubigung fällt nach bisheriger örtlicher Angabe eine Gebühr von 10 Euro je Beglaubigung an. Die aktuelle Gebührenlage und mögliche Ausnahmen sind vor Veröffentlichung zu prüfen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Häufige Fragen
Muss ich persönlich erscheinen?
Ja. Für die Beglaubigung müssen Ihre Identität und Ihre Unterschrift persönlich überprüft werden.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Betreuungsbehörde kommen können, beispielsweise weil Sie bettlägerig sind oder sich in einem Pflegeheim oder Krankenhaus befinden, ist nach vorheriger Absprache auch ein Hausbesuch möglich. Eine Urkundsperson kommt dann zu Ihnen, überprüft Ihre Identität und beglaubigt Ihre Unterschrift direkt vor Ort.
Alternativ können Sie sich an einen Notar wenden. Auch Notare bieten Hausbesuche sowie Termine in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern an. Dabei fallen in der Regel höhere Kosten an als bei der Betreuungsbehörde, die für eine Beglaubigung eine Gebühr von 10 Euro erhebt.
Wird auch der Inhalt der Vollmacht geprüft?
Die Beglaubigung der Unterschrift ist keine umfassende Prüfung oder Beratung zur rechtlichen Wirksamkeit des gesamten Dokuments.
Kann ich ohne Termin kommen?
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.