Ein älteres Paar mit Brillen liest gemeinsam ein Dokument.
© KI-generiertes Bild
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – selbstbestimmt vorsorgen.

Rechtzeitig vorsorgen

Mit geeigneten Vorsorgedokumenten können Sie frühzeitig festlegen, wer Sie im Bedarfsfall unterstützen oder vertreten soll und welche Wünsche berücksichtigt werden sollen. Welche Regelung für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Rechtsdokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, im Ernstfall wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen. Die Vollmacht setzt besonderes Vertrauen voraus und sollte sorgfältig vorbereitet werden.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung, mit der Sie im Vorfeld festlegen, wer vom Gericht als Ihr rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll (oder wer dies auf keinen Fall werden darf), falls Sie Ihre Angelegenheiten irgendwann nicht mehr selbst regeln können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, persönliche Wünsche und Vorstellungen zur Gestaltung Ihrer Betreuung festzuhalten.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für den medizinischen Ernstfall. Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorab verbindlich fest, welche ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich später nicht mehr selber äußern können. Sie betrifft medizinische Behandlungsentscheidungen und ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Beratung und Beglaubigung

Wir beraten Sie neutral und kostenfrei zu Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen. Zudem beglaubigen wir Ihre Vorsorgedokumente amtlich. Alle wichtigen Informationen zur behördlichen Beglaubigung finden Sie auf unserer Unterseite „Beglaubigungen“.

Häufige Fragen