Rechtzeitig vorsorgen
Mit geeigneten Vorsorgedokumenten können Sie frühzeitig festlegen, wer Sie im Bedarfsfall unterstützen oder vertreten soll und welche Wünsche berücksichtigt werden sollen. Welche Regelung für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Rechtsdokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, im Ernstfall wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen. Die Vollmacht setzt besonderes Vertrauen voraus und sollte sorgfältig vorbereitet werden.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung, mit der Sie im Vorfeld festlegen, wer vom Gericht als Ihr rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll (oder wer dies auf keinen Fall werden darf), falls Sie Ihre Angelegenheiten irgendwann nicht mehr selbst regeln können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, persönliche Wünsche und Vorstellungen zur Gestaltung Ihrer Betreuung festzuhalten.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für den medizinischen Ernstfall. Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorab verbindlich fest, welche ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich später nicht mehr selber äußern können. Sie betrifft medizinische Behandlungsentscheidungen und ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
Beratung und Beglaubigung
Wir beraten Sie neutral und kostenfrei zu Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen. Zudem beglaubigen wir Ihre Vorsorgedokumente amtlich. Alle wichtigen Informationen zur behördlichen Beglaubigung finden Sie auf unserer Unterseite „Beglaubigungen“.
Häufige Fragen
Brauche ich alle drei Dokumente?
Die Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke. Welche Regelungen sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Kann ich meine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Die Betreuungsbehörde kann im gesetzlichen Rahmen Unterschriften auf Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen. Weitere Informationen finden Sie unter „Beglaubigungen“.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihre Angelegenheiten in den festgelegten Bereichen zu regeln.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie hingegen fest, wer im Bedarfsfall Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht erhält diese Person dadurch noch keine Vertretungsbefugnis. Erst wenn das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichtet und die gewünschte Person bestellt, darf diese für Sie handeln. Das Gericht prüft dabei die Eignung der Person und überwacht die rechtliche Betreuung.