Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Veranstalter ist das Kunstmuseum Mülheim an der Ruhr.
2. Teilnahmeberechtigte
Die Angebote richten sich vorrangig an Kinder und Jugendliche im Alter von/bis (siehe Angebotsbeschreibung) sowie Erwachsene, die Einwohner*innen der Stadt Mülheim an der Ruhr sind.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung der Teilnehmenden zustande.
Die Anmeldung erfolgt über das Freizeitportal der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://freizeit.muelheim-ruhr.de/). Der/die Teilnehmende, beziehungsweise dessen Erziehungsberechtigte/r hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Freizeitportal hinterlegten Daten vollständig erfasst und aktuell sind. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Durch die Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmenden oder dessen Erziehungsberechtigten anerkannt und akzeptiert.
4. Teilnahmebeitrag
4.1. Teilnahmebeitrag für Angebote der Kunstvermittlung (Workshops, Ferienprogramme o.Ä.)
Der Teilnahmebeitrag ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung.
Der Beitrag ist in bar oder mit EC-Karte vor Beginn der Veranstaltung/ des Projektes an der Museumskasse zu zahlen. Wird die Bezahlform ”MülheimPass” gewählt, so ist dieser auf Verlangen vorzuzeigen. Bei der Bezahlform „BuT“ sind die Gutscheine für Bildung und Teilhabe in passender Höhe an der Museumkasse abzugeben.
4.2. Teilnahmebeitrag Malschule
Die Teilnahmebeiträge für Kurse der Malschule entsprechen der "Entgeltordnung für die Malschule". Der Beitrag ist in der gewählten Bezahlform zu zahlen. Wird die Bezahlform ”MülheimPass” oder „BuT“ gewählt, müssen die Nachweise beziehungsweise Originalgutscheine in passender Höhe vor Kursbeginn im Kunstmuseum eingereicht werden. Eine Berücksichtigung der Gutscheine beziehungsweise des MH-Passes nach Rechnungsstellung ist nicht möglich. Der Teilnahmebeitrag wird nach Rechnungsstellung fällig.
5. Ausfall und Rückerstattung
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer finden die Kurse und Veranstaltungen nicht statt. In diesem Fall werden die Teilnehmenden bzw. dessen Erziehungsberechtigte so früh wie möglich über die im Freizeitportal hinterlegte E-Mailadresse informiert.
Ein Fernbleiben der Teilnehmenden wegen Krankheit oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Der Veranstalter behält sich vor, in schwerwiegenden Fällen (Krankheit, Unfall) nach Vorlage eines ärztlichen Attests Teilnahmebeiträge zurückzuerstatten.
Bei Ausfall von Kursstunden besteht seitens des Teilnehmenden weder ein Anspruch auf einen Nachholtermin noch auf Rückerstattung des anteiligen Entgeltes. In Absprache mit der Kursleitung und den Teilnehmenden kann, falls möglich, ein Nachholtermin eingerichtet werden.
6. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters erstreckt sich nur auf die Dauer der Veranstaltung wie in der Angebotsbeschreibung angegeben.
Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung obliegt den Erziehungsberechtigten.
7. Leitung / Verhalten der Teilnehmer*innen
Das Angebot wird durch qualifizierte Kunstpädagog*innen, Künstler*innen und/oder Kunstvermittler*innen durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten. Durch grobes, ordnungswidriges und gemeinschaftsschädigendes Verhalten schließt sich der/ die Teilnehmende von der Gruppengemeinschaft aus. Die Kursleitung ist berechtigt, Teilnehmende, die den Anordnungen zuwiderhandeln, gegen die Hausordnung verstoßen oder strafbare Handlungen begehen, vom Kurs auszuschließen. Minderjährige werden in diesem Fall auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt oder sind durch die Erziehungsberechtigten abzuholen.
Die Erziehungsberechtigten erklären durch die Anmeldung ihr Einverständnis zu einer solchen Maßnahme und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages besteht in diesem Fall nicht.
8. Programm
Das Programm jedes Angebotes ist auf die entsprechende Altersgruppe abgestimmt.
Die Angebotszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmbeschreibung.
Der Veranstalter behält sich wetterbedingte (beispielsweise Regen bei einem Stadtrundgang) oder ausstellungsabhängige Programmänderungen vor.
9. Erklärung des Erziehungsberechtigten
Der/ Die Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ ihr Kind an den Angeboten der Kunstvermittlung teilnimmt und versichert, dass das Kind nicht an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die die Teilnahme verbietet beziehungsweise frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der/ Die Erziehungsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass die Kursleitung den Teilnehmer*innen keinerlei Medikamente verabreichen.
Weiterhin erklärt sich der/ die Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass die vom Kind bei der Veranstaltung gemachten Foto-, Film- und/ oder Tonaufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt für die Öffentlichkeitsarbeit des Kunstmuseums Mülheim an der
Ruhr/ der Stadt Mülheim an der Ruhr genutzt werden dürfen. In Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag kann hiervon abgesehen werden. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Ein Honorar wird nicht gezahlt. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
10. Versicherung/Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden, die in die Veranstaltungen mitgebracht werden.
Für Schäden der angemeldeten Teilnehmer*innen und bei Diebstählen besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz durch den Veranstalter.
Es handelt sich um eine reine Freizeitmaßnahme, daher sind die Teilnehmenden nicht über den Veranstalter versichert. Es greifen die privaten Versicherungen (Haftpflicht, Kranken- und Unfallversicherung).
Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
(Stand Mai 2026)
Entgeltordnung für die Malschule (gültig ab 1. März 2024)
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S 490), hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die folgende Neufassung der Gebührenordnung für die Malschule beschlossen:
1. Entgeltfestsetzung
1.1 Für die Teilnahme an den Kursen der Malschule wird von Schüler*innen, Kindern und Jugendlichen ein Entgelt von 80,- Euro pro Teilnehmer*in erhoben. Für Erwachsene wird ein Entgelt von 15,- Euro pro Termin und Teilnehmer*in erhoben.
Die Kurse dauern ein halbes Jahr. Es werden wöchentlich zwei Unterrichtsstunden erteilt. Während der Schulferien oder an Feiertagen wird nicht unterrichtet.
1.2 Die Laufzeit eines Kurses für Schüler*innen, Kinder und Jugendliche richtet sich nach den Schulhalbjahren des Landes NRW. Es werden wöchentlich zwei Unterrichtsstunden erteilt. Während der Schulferien wird nicht unterrichtet. Die Laufzeit der Kurse für Erwachsene ist unabhängig von Schulhalbjahren und wird individuell festgelegt.
2. Entgeltermäßigung
2.1 Sind mehrere Kinder einer Familie Schüler*innen der Malschule, wird für das zweite Kind und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 15 % gewährt.
2.2 Für Inhaber*innen des MülheimPasses wird eine Entgeltermäßigung von 50% gewährt.
2.3 In begründeten Einzelfällen können auf Antrag Ermäßigungen vom Entgelt gewährt werden, über die auf Vorschlag der Museumspädagogin/des Museumspädagogen die Museumsleitung entscheidet.
3. Fälligkeit
Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides halbjährlich im Voraus an den Kulturbetrieb zu zahlen. In begründeten Einzelfällen kann das Entgelt auf Antrag monatlich gezahlt werden. Über den Antrag entscheidet die Museumspädagogin/der
Museumspädagoge. Ein vorzeitiges Ausscheiden entbindet nicht von der Zahlung des Entgeltes.
4. Entgeltschuldner/in
Schuldner*in des Entgeltes nach dieser Entgeltordnung ist der/die Teilnehmer*in der Malschule; minderjährige Schüler*innen und deren gesetzliche Vertreter*in sind Gesamtschuldner*innen.
Wird das Entgelt nicht fristgerecht entrichtet, besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts. Zahlungsrückstände werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.
5. In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung für die Malschule tritt am 1. März 2024 in Kraft.