außen Tisch mit Stühlen vor Restaurant
© gusat silviu von Pexels - Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Sie wollen auf öffentlicher Fläche...

  • einen Werbereiter oder Warenauslage vor Ihrem Geschäftslokal aufstellen?
  • mittels eines Plakates für Ihre Veranstaltung werben?
  • durch ein Hinweisschild auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen?
  • vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Restaurant eine Außengastronomie errichten?

Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

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Wenn Sie vor Ihrem Lokal Tische und Stühle im öffentlichen Raum aufstellen möchten, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. 

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Das Präsentieren von Waren vor dem Geschäft – zum Beispiel mit Ständern, Körben oder Tischen – ist im öffentlichen Straßenraum nur mit einer Sondernutzungserlaubnis erlaubt.

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Wer vor seinem Geschäft Werbeständer, Aufsteller oder eigene Fahrradständer im öffentlichen Straßenraum aufstellen möchte, benötigt dafür eine Sondernutzungserlaubnis.

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Für zusätzliche Hinweisschilder im öffentlichen Straßenraum – etwa zur besseren Auffindbarkeit Ihres Geschäfts – benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.