Das Präsentieren von Waren vor dem Geschäft – zum Beispiel mit Ständern, Körben oder Tischen – ist im öffentlichen Straßenraum nur mit einer Sondernutzungserlaubnis erlaubt. So bleibt der Gehweg sicher und ausreichend Platz für Passantinnen und Passanten.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem folgenden Link.