Sie wollen auf öffentlicher Fläche...
- einen Werbereiter oder Warenauslage vor Ihrem Geschäftslokal aufstellen?
- mittels eines Plakates für Ihre Veranstaltung werben?
- durch ein Hinweisschild auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen?
- vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Restaurant eine Außengastronomie errichten?
- einen Informationsstand errichten?
- einen Container oder ein Baugerüst aufstellen?
- Baumaterial lagern?
- Baumaschinen aufstellen (zum Beispiel Autokrane, Hubsteiger, Aufzüge und mehr)?
Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Rechtsgrundlage für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist die aktuell gültige Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Für bestimmte Sondernutzungen in der Innenstadt muss die aktuell gültige Gestaltungssatzung beachtet werden.
Die Satzungen sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter den folgenden Links.