Gemeinsamkeit bewahren – über das Leben hinaus
Viele Menschen wünschen sich einen festen Ort für ihre Trauer, der die Geschichte einer tiefen Verbundenheit widerspiegelt. Dies bietet Ihnen die Wahl einer Erdgrabstätte. Hier finden Generationen oder Lebenspartner*innen eine gemeinsame letzte Ruhestätte.
Ihre individuelle Entscheidung
Wir möchten, dass Sie sich mit Ihrer Entscheidung wohlfühlen und Ihnen eine individuelle Gestaltung ermöglichen. Deshalb bieten wir Ihnen bei Erdgrabstätten besondere Freiheiten:
- Wahl der Lage: In festgelegten Feldern im Kernbereich unserer Friedhöfe können Sie die Grabstätte frei auswählen.
- Gemeinsame Ruhestätte: Durch die Zusammenlegung mehrerer Stellen lässt sich ein individueller Platz für die ganze Familie schaffen.
- Vorsorge: Sie haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht bereits zu Lebzeiten zu erwerben, um Ihre Angehörigen zu entlasten und Ihre Wünsche frühzeitig abzusichern.
Möglichkeit für Särge und Urnen
Unsere Erdgrabstätten sind flexibel gestaltet und bieten Platz für unterschiedliche Bestattungswünsche:
- Urnengrabstätten: Pro Stelle können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden (Nutzungszeit bei Erwerb 15 Jahre).
- Sarggrabstätten: Diese bieten Platz für einen Sarg sowie zusätzlich vier Urnen pro Stelle (Nutzungszeit bei Erwerb 25 Jahre).
Ein Zeichen der Erinnerung
Eine Erdgrabstätte bietet Ihnen den größten Spielraum für die persönliche Gestaltung – vom handwerklich gefertigten Grabmal bis zur individuellen Bepflanzung. Da uns ein harmonisches Gesamtbild unserer Friedhöfe am Herzen liegt, gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Mülheim an der Ruhr den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung vor. Zudem ist für die Aufstellung eines Grabmals ein Antrag zu stellen.
Wichtig zu wissen: Bei einer späteren Beisetzung in einer bestehenden Grabstätte passen wir das Nutzungsrecht aller Stellen automatisch an die neue Ruhezeit an, damit das Grab als Ort des Gedenkens erhalten bleibt.
Gebühren für Erwerb und Grabbereitung (Öffnen und Schließen)
- Sarg 1-stellig: 2.603,00 € + 1.022,00 € = 3.625,00 €
- Sarg mehrstellig: 2.603,00 € je Stelle + 1.325,00 €
- Urne 1-stellig: 1.119,00 € + 194,00 € = 1.313,00 €
- Urne 2-stellig: 2.239,00 € + 257,00 € = 2.496,00 €
Bei weiteren Beisetzungen kann eine Zubestattungsgebühr von 710,00 € anfallen. Dies wird im Einzelfall geprüft. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!