Auch im Bereich der Aus- und Weiterbildungen gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern.
Zu den Themen Schule, Ausbildung, Studium und Weiter-/ Fortbildungen finden Sie hier Informationen und Anlaufstellen.
Nach dem Abbruch der Schullaufbahn auf Grund einer Schwangerschaft oder aus anderen Gründen kann dieser nachgeholt werden. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig. Die Volkshochschule Mülheim bietet die Möglichkeit, in Form von VHS-Kursen oder Abendschule einen Hauptschulabschluss oder einen Mittleren Schulabschluss nachzuholen. Das ist auch berufsbegleitend möglich. Das Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife kann in Abendschulen und Kollegs in unmittelbarer Nähe nachgeholt werden. In manchen Fällen kann Anspruch auf Schüler-BaFöG bestehen.
Es empfiehlt sich eine Beratung über die Bundesagentur für Arbeit. Diese kennt und berät zu allen Angeboten und bietet, falls möglich, finanzielle Unterstützung.
Im Rahmen der ersten Berufsausbildung besteht Anspruch auf eine Berufsausbildungsbeihilfe für Eltern mit einem oder mehreren Kindern. Diese kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Der Wegweiser (Aus-)Bildung gibt einen Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten und Wege um Bildungs- und Schulabschlüsse in Deutschland zu erhalten und benennt die jeweiligen Ansprechpersonen und Anlaufstellen, wie zum Beispiel das U25-Haus.
Wenn noch keine Berufsausbildung begonnen oder abgeschlossen wurde, aber Interesse daran besteht, berät das U25-Haus oder die Berufsberatung der Arbeitsagentur in Mülheim zur Berufsfindung und informiert über Betriebe, die in Betracht kommen. Auch beim Schreiben von Bewerbungen werden dort Hilfestellungen geboten.
Teilzeitausbildung
Eine Berufsausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Hierzu gibt es ein Förderprogramm (TEP), an dem auch das U25-Haus sowie die Agentur für Arbeit Mülheim teil hat.
Sollte die Schwangerschaft während der Ausbildung eintreten, besteht Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit. Die Ausbildung kann danach fortgesetzt werden. Schwangerschaft muss kein Grund für einen Ausbildungsabbruch sein.
In Mülheim bietet die Hochschule Ruhr West (HRW) viele Studiengänge mit meist technischem Schwerpunkt an. Im nahen Umkreis finden sich weitere Universitäten und Fachhochschulen, die das Studienangebot vervielfältigen.
Kind und Studium schließen sich nicht aus. In vielen Universitäten und Fachhochschulen gibt es Eltern-Kind-Räume, so auch an der HRW. Oft existieren sogar Uni-KiTas und es gibt Betreuungsangebote für Kinder in den Schulferien.
Die Finanzierung eines Studiums stellt manche vor große Herausforderungen. Es kann eine Förderung über das Bundesausbildungsfördergesetz (BaFöG) beantragt werden. Hierbei wird auch ein Kinderzuschlag bewilligt. Die Leistungen des BaFöG sind jedoch nachrangig im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen gegen Eltern oder Elternteile des gemeinsamen Kindes. Auch Elterngeld und Kindergeld werden mit dem BaFöG verrechnet. Auskünfte sind bei den Studentenwerken zu erhalten. Sollte das Geld am Ende nicht reichen, weil zum Beispiel eine Erwerbsarbeit neben dem Studium nicht möglich ist, kann Wohngeld bei der Stadt Mülheim beantragt werden.
Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten Stipendien.
Möglichkeiten einer Fort- oder Weiterbildung bieten Arbeitgeber*in oder externe Weiterbildungsangebote. Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialagentur unterstützen Erwerbstätige sowie Erwerbslose beim Finden und der Finanzierung von Weiterbildungen.