Mit einem symbolischen Spatenstich läutet die Stadt Mülheim an der Ruhr zwei bedeutende Bauprojekte auf der Sportanlage an der Mintarder Straße offiziell ein.
Mit der Sanierung der leichtathletischen Wettkampfanlage (Typ B) erhält die Stadt Mülheim an der Ruhr ihre zweite Kunststofflaufbahn. Nachdem im Jahr 2023 am Wenderfeld die erste Kunststofflaufbahn – gefördert aus Landesmitteln des Investitionspaktes Sport – in Betrieb genommen werden konnte, entsteht jetzt ein zweiter Leichtathletikstützpunkt auf der linken Seite der Ruhr. Neben der alten Tennenlaufbahn wird auch das innenliegende Rasenspielfeld komplett abgetragen und neu aufgebaut. Die neue Rundlaufbahn mit sechs Bahnen erhält zudem eine Flutlichtbeleuchtungsanlage in LED- Technik, so dass künftig auch eine Nutzung in den Wintermonaten möglich ist. Ein echter Mehrwert! Die Sanierung ist nur dank der finanziellen Unterstützung des Bundes möglich. Aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erhält die Stadt Mülheim an der Ruhr einen Zuschuss in Höhe von circa 1,8 Millionen Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro.
Mit dem Neubau eines Skateparks und Pumptracks trägt die Stadt dazu bei, den Ausbau der Bewegungsflächen und damit auch die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Nach dem Abbau der damaligen Skateanlage am Schulzentrum Saarn (Herbst 2021) wurde ein Alternativstandort für eine Skateanlage im Stadtteil gesucht. Die neue Anlage soll das gesamtstädtische Rollsportkonzept, zu dem bereits die BMX- und Skateanlage an der Südstraße, die Dirtbike-/MTB-Strecke in Broich sowie der Mülheimer RadHügel in Winkhausen gehören, ergänzen und qualitativ aufwerten. Damit setzt die Stadt einen weiteren wichtigen Baustein der Sportentwicklungsplanung um.
Ziel ist es, ein breites und alternatives Bewegungsangebot zu schaffen, das den Wünschen und Bedürfnissen der lokalen Nutzergruppe entspricht und sich nahtlos in das bestehende und geplante Freizeitangebot der Stadt integriert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro, die aus Mitteln einer Stiftung gefördert werden.
Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit bei der Sanierung und Modernisierung ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Für die Förderrunden bis zum Jahr 2021 wurden insgesamt 1,54 Milliarden Euro im Haushalt des Bundesbauministeriums zur Verfügung gestellt. 905 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt. Für die Förderrunden der Jahre 2022 und 2023 hat der Deutsche Bundestag im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ weitere rund 645 Millionen Euro bereitgestellt und insgesamt 222 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Mit über 80 Prozent aller geförderten Projekte bilden Sportstätten den Schwerpunkt des Programms. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Im Jahr 2025 wurde das Bundesprogramm SJK durch das ausschließlich auf die Förderung von Sportstätten beschränkte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) abgelöst. Hierfür stehen in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Programmmittel in Höhe von insgesamt 916 Millionen Euro bereit. Beide Programme liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.