Ein Auto steht auf einer Landstraße
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Ein abgemeldetes Fahrzeug – umgangssprachlich auch „Schrottauto“ genannt – ist nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen. Das lässt sich daran erkennen, dass das Landessiegel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf dem Kennzeichen entfernt wurde. Wichtig: Dies darf nicht mit dem TÜV-Siegel verwechselt werden.

Immer wieder werden solche Fahrzeuge in Parkhäusern oder auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt. Sie blockieren wertvolle Stellflächen und beeinträchtigen den Verkehrsfluss – insbesondere in ohnehin stark ausgelasteten Stadtgebieten. Das Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs im öffentlichen Raum stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Die verantwortliche Person muss mit einem Bußgeld sowie einem Verwaltungsverfahren rechnen.

Auch die Kosten für die Entfernung und Entsorgung des Fahrzeugs werden in der Regel der zuletzt beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragenen Halterin oder dem Halter in Rechnung gestellt.

Wurde das Fahrzeug bereits verkauft, ist dies unverzüglich der Zulassungsstelle beim zuständigen Bürgeramt zu melden.

Wird ein solches Schrottfahrzeug im öffentlichen Raum entdeckt, kann dies dem Ordnungsamt mitgeteilt werden. So lässt sich dazu beitragen, Parkflächen freizuhalten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.