Jede Nachwuchskraft erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung.

Ein Stapel von Eineuromünzen auf verschiedenen Geldscheinen.
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Vergütung im Überblick

Die Studierenden der praxisintegrierten dualen Studiengänge erhalten ab dem 1. März 2024 folgende monatliche Bruttobeträge:

1. Ausbildungsjahr1.400,00 Euro
2. Ausbildungsjahr1.400,00 Euro
3. Ausbildungsjahr1.400,00 Euro
4. Ausbildungsjahr1.400,00 Euro

Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen erhalten ab 1. März 2024 folgende monatliche Bruttobeträge:

1. Ausbildungsjahr1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr1.314,02 Euro
4. Ausbildungsjahr1.475,00 Euro

Die Verwaltungswirt*innen (mittlerer Dienst) erhalten ab dem 1. März 2024 folgende monatliche Anwärterbezüge:

1. Ausbildungsjahr1.349,78 Euro
2. Ausbildungsjahr1.349,78 Euro

Alle weiteren Auszubildenden erhalten ab dem 01.03.2024 folgende monatliche Bruttobeträge:

1. Ausbildungsjahr        1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr         1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr         1.314,02 Euro

Monatliche Bruttobeträge ab 1. März 2024 im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in sowie der Notfallsanitäter*innen:

1. Ausbildungsjahr1.340,69 Euro
2. Ausbildungsjahr1.402,07 Euro
3. Ausbildungsjahr1.503,38 Euro


Für die Tarifbeschäftigten wird im Dezember jedes Jahres eine Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Höhe von 90 Prozent der Ausbildungsvergütung gezahlt. Im Jahr des Ausbildungsbeginns erfolgt diesbezüglich eine anteilige Zahlung. Bei Ausbildungsbeginn zum 1. April 9/12, zum 1. Juni 7/12, 1. August 5/12 und bei Ausbildungsbeginn zum 1. September 4/12.