Bisher ließen die winterlichen Temperaturen auf sich warten. Doch in der Nacht von Mittwoch (19. November) auf Donnerstag (20. November 2025) fuhr der MEG-Winterdienst einen ersten vorsorglichen Einsatz in Mülheim. Weitere nächtliche Einsätze sind bereits geplant.
Wie funktioniert eine Winterdienstplanung?
Mehrmals täglich erhält die MEG Wetterprognosen eines spezialisierten Wetterdienstanbieters und kann auf Basis dieser Vorhersagen schnellstmöglich planen und reagieren. Die Prognosen sind richtungsweisend für die Einsatzplanung – auch wenn sie nicht vollumfänglich vor kurzfristigen Wetterumschwüngen schützen können. Um noch präzisere Vorhersagen zu erhalten, sind seit vier Jahren sechs Glättemeldeanlagen an glätteanfälligen Straßen und Brücken installiert.
Bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bei angekündigter winterlicher Wetterlage in Bereitschaft versetzt werden, zusätzlich steht eine Reserve mit 51 Personen bereit. 16 Streu- und Räumfahrzeuge stehen mit ihnen in den Startlöchern. Mit 2.500 Tonnen Streusalz und 42 Kubikmetern Sole sind die Salzvorräte gefüllt. Wann der Winterdienst im Einsatz ist und wann sich gegebenenfalls Abfuhrtermine aufgrund der Wetterlage verschieben, erfahren Bürgerinnen und Bürger auf der MEG-Website oder über die MEG-App. Die MEG informiert mit Pushnachrichten in der App über tagesaktuelle Winterdienstaktivitäten.
Zuständigkeiten und Prioritäten
Im Auftrag der Stadt Mülheim und von Straßen.NRW streut und räumt die MEG Mülheims Straßen. Grundsätzlich ist ein Großteil der Straßen in Mülheim in zwei Kategorien eingeteilt: Straßen und Radwege mit hoher Verkehrsbedeutung sind der ersten Gruppe „W1“ zugeordnet und werden vorrangig gestreut beziehungsweise geräumt. Daraus ergibt sich eine Zuständigkeit für 325 Streukilometer auf Haupt-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Fuß- und Haupt-Radwegen und des städtischen Teils des Radschnellwegs Ruhr RS1. „W1“ hat jederzeit Vorrang: Wenn der Schneefall nicht endet und die Straßen der Kategorie „W1“ erneut zugeschneit sind, werden sie wiederholt geräumt. Erst danach erfolgt die nachrangige Kategorie „W2“: Diese schließt Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung auf insgesamt 360 Streukilometern ein. Innerhalb der Kategorien „W1“ und „W2“ gibt es weitere Priorisierungen, die definieren, welche Verkehrswege zuerst geräumt oder gestreut werden. Relevante Faktoren sind unter anderem, ob eine Straße eine inner- oder überörtliche Bedeutung hat. In Absprache mit der Ruhrbahn wurden Prozesse für die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs optimiert. Eine Übersicht der Straßen-Kategorisierung erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Website der Stadt. Wenn eine Straße nicht aufgeführt ist, sind die Winterwartungspflichten satzungsgemäß den Anliegern übertragen.
Winterdienst ist gemeinsame Verantwortung
Damit alle unfallfrei durch den Winter kommen, ist ein Zusammenspiel von vielen Faktoren entscheidend. Für den Winterdienst gelten Verantwortlichkeiten, die sich aus der Satzung „Straßenreinigung und Winterdienst und die Erhebung entsprechender Gebühren“ ergeben: Zuständigkeiten der MEG und weiterer Winterdienstverantwortlicher sind ebenso definiert wie die Pflichten von Grundstücksbesitzern. Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer befreien an ihr Grundstück angrenzende Gehwege, Verbindungswege, Wendehämmer, Treppenanlagen und teilweise Straßen von Eis und Schnee. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr (werktags) und von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen muss ein schnee- und eisfreie Begehbarkeit für Fußgänger*innen gewährleistet sein. Auf Straßen ohne Gehweg muss ein ausreichend breiter Streifen am Rand der Straße geräumt werden. Geräumter Schnee soll nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern wenn möglich an den Gehwegrand. Detaillierte Informationen zu der Winterwartung und Streumitteln erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer auf der Website der Stadt. Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Um sich und andere nicht zu gefährden, sollten Auto- und Radfahrer*innen ihre Fahrweise an Eis und Schnee anpassen: Mehr Abstand halten, Fuß vom Gas und an Kreuzungen und Ampeln langsam heranfahren. Fußgänger*innen sollten nur mit den Wetterbedingungen angepasstem Schuhwerk unterwegs sein.