Ein Junge und ein Mädchen auf dem Weg zur Schule
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Ihr Kind ist krank – was ist jetzt wichtig?

Wenn ein Kind erkrankt, kann dies für das Kind und seine Familie eine besondere Situation darstellen. Häufig stellen sich dabei Fragen, beispielsweise wann das Kind zu Hause bleiben sollte und wann es wieder die Kita oder Schule besuchen kann.

Viele Erkrankungen bei Kindern sind harmlos und klingen nach einiger Zeit wieder ab. Manche Erkrankungen können jedoch ansteckend sein. Dann ist es wichtig auch an andere Kinder, Familien und Beschäftigte in der Kita oder Schule zu denken. 

Wir möchten Sie darüber informieren, wann Ihr Kind zu Hause bleiben sollte, wen Sie informieren müssen und worauf Sie achten können.

Wann sollte Ihr Kind zu Hause bleiben?

Wenn Ihr Kind krank ist, braucht es vor allem Ruhe und Zeit, um wieder gesund zu werden. Wenn es beispielsweise Fieber hat, wiederholt erbricht oder Durchfall hat, ungewöhnlich schlapp ist oder sich deutlich beeinträchtigt fühlt, sollte es zu Hause bleiben. Sie kennen Ihr Kind am besten und können einschätzen, wenn es Ruhe braucht.

Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen darf Ihr Kind die Kita oder Schule vorübergehend nicht besuchen. Hierzu gibt es gesetzliche Regelungen, die eine Weiterverbreitung von Infektionen verhindern sollen.

Dazu gehören unter anderen Masern, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach, Meningokokken-Infektionen und bestimmte Darminfektionen. Auch bei Kopflausbefall gelten besondere Regelungen.

Für Kinder unter sechs Jahren bestehen zudem besondere Regelungen bei ansteckenden Magen-Darm-Erkrankungen.

Ob und wie lange Ihr Kind zu Hause bleiben muss und unter welchen Voraussetzungen es die Einrichtung wieder besuchen darf, hängt von der jeweiligen Erkrankung und der konkreten Situation ab.

Sie sind unsicher, welche Regelungen für Ihr Kind gelten?

Ihre Kinderarztpraxis oder das Amt für Gesundheit und Hygiene können Sie dazu beraten.

 

Wie werden Infektionskrankheiten übertragen und wie lassen sich Ansteckungen vermeiden?

In Kitas und Schulen kommen viele Kinder täglich eng miteinander in Kontakt. Dabei können Krankheitserreger wie beim Husten, durch engen Kontakt oder über verunreinigte Hände und Gegenstände weitergegeben werden.

Manche Infektionen können bereits übertragen werden, bevor typische Krankheitszeichen auftreten. Deshalb lässt sich nicht jede Ansteckung verhindern, auch wenn Eltern aufmerksam sind und verantwortungsvoll handeln.

Wen müssen Sie informieren?

Wenn bei Ihrem Kind eine ansteckende Erkrankung festgestellt wurde oder der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht, informieren Sie bitte die Leitung der Kita oder Schule über den Grund des Fernbleibens und – sofern bekannt – über die Diagnose. 

Diese Information ist wichtig, damit die Einrichtung gemeinsam mit dem Amt für Gesundheit und Hygiene prüfen kann, ob weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn andere Eltern oder Sorgeberechtigte über eine Infektionskrankheit in der Einrichtung informiert werden müssen, erfolgt dies anonym. Der Name des erkrankten Kindes wird dabei nicht genannt.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Erkrankung gemeldet werden muss oder welche Angaben erforderlich sind, fragen Sie in Ihrer Kinderarztpraxis oder beim Amt für Gesundheit und Hygiene nach.

Wann darf Ihr Kind wieder in die Kita oder Schule?

Das hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Bei vielen Erkrankungen ist eine Rückkehr möglich, sobald sich das Kind ausreichend erholt hat. Bei bestimmten Infektionskrankheiten gelten jedoch besondere Voraussetzungen. 

Wenn Sie Fragen zur Rückkehr haben,  informieren Sie sich bitte bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, bei der Kita- oder Schulleitung oder beim Amt für Gesundheit und Hygiene.

Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bieten eine fachliche Orientierung für die Wiederzulassung nach bestimmten Infektionskrankheiten.

Ein ärztliches Attest ist nur in besonderen Ausnahmefällen nötig.

Was ist, wenn sich andere Kinder bereits angesteckt haben könnten?

Bei einigen Infektionskrankheiten ist eine Übertragung möglich, bevor die ersten Beschwerden auftreten. Manchmal wird eine Erkrankung deshalb erst erkannt, wenn das Kind bereits wieder zu Hause ist.

Wenn weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, werden diese mit der Einrichtung und gegebenenfalls dem Amt für Gesundheit und Hygiene abgestimmt. Eltern und andere betroffene Personen können bei Bedarf Informationen erhalten, damit sie wissen, worauf sie achten sollten.

Was können Sie selber tun?

  • Auf das Befinden Ihres Kindes achten: Geben Sie Ihrem Kind Zeit, sich auszuruhen und gesund zu werden.
  • Bei Bedarf ärztlichen Rat einholen: Wenden Sie sich an Ihre Kinderarztpraxis, wenn Beschwerden ausgeprägt sind, anhalten oder Sie sich Sorgen machen.
  • Die Einrichtung informieren: Teilen Sie mit, wenn Ihr Kind krank ist und nicht kommen kann.
  • Auf die Händehygiene achten: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen kann helfen, die Weitergabe von Krankheitserregern zu verringern.
  • Impfschutz überprüfen: Impfungen können vor verschiedenen Infektionskrankheiten und deren Folgen schützen. Lassen Sie sich bei Fragen zum altersgerechten Impfschutz ärztlich beraten.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Wenn Sie Fragen zu den Beschwerden Ihres Kindes haben, wenden Sie sich an Ihre Kinderarztpraxis.

Bei Fragen zu gesetzlichen Besuchsverboten, zur Wiederzulassung nach einer Infektionskrankheit oder zu erforderlichen Schutzmaßnahmen können Sie sich auch an das Amt für Gesundheit und Hygiene wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.