Sie erhalten bereits finanzielle Hilfen vom Jobcenter Mülheim an der Ruhr? 

Sofern Sie bereits Bürgergeldleistungen erhalten, stehen Ihnen die Ansprechpartner der Leistungsgewährung für alle Fragen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Fragen zur Unterkunft und Heizung, zu etwaigen Mehrbedarfen und zu Ihrem Leistungsbescheid.

Wenn Sie erstmalig oder erneut finanzielle Hilfen beantragen möchten, finden Sie nachfolgend alle notwendigen Informationen.

Für die Gewährung von Bürgergeld müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beinhalten unter anderem die Regelleistungen und angemessene Unterkunftskosten.

Anspruch prüfen

Ob Sie Anspruch auf Bürgergeldleistungen haben, können Sie in einem ersten Schritt mit Hilfe des Chatbots auf der Seite der Agentur für Arbeit eigenständig prüfen. Sie finden ihn in der rechten unteren Ecke der Seite.

Sind Sie sich unsicher oder möchten lieber eine persönliche Beratung haben? Gerne! 

Sie können einen Termin vereinbaren bevor Sie einen Antrag stellen. In diesem Beratungstermin kann ein Leistungsanspruch geklärt und eine grobe Berechnung vorgenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kolleg*innen der Zugangssteuerung nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen sind. 

Wichtiger Hinweis: Es gibt keine Erstberatung im Stadtteil Styrum. Die Termine finden ausschließlich am Standort Stadtmitte statt.

Antrag stellen

Die Leistungen, die Ihnen durch das Jobcenter Mülheim an der Ruhr bewilligt werden können, sind antragsabhängig, das heißt ohne einen entsprechenden Antrag können keine Leistungen gewährt werden. Der Antrag erfasst alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft

Ihren Antrag können Sie bequem digital und barrierefrei ab Dezember 2025 über das Sozialportal stellen. Alternativ können Sie auch den Hauptantrag und alle Zusatzblätter in unserem Dokumentencenter herunterladen oder an den Standorten des Jobcenters abholen.

Weitere Themen

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Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab dem 1. Januar 2023 "Bürgergeld", nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen Sozialgeld. Es handelt sich dabei um den sogenannten Regelbedarf.

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Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten der Unterkunft. Hier finden Sie Informationen zu Grundmieten, Betriebs- und Heizkosten (Kosten der Unterkunft).

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Einkommen nach dem SGB II sind alle Einnahmen, die der Bedarfsgemeinschaft zufließen, wie zum Beispiel Lohn, Rente oder Kindergeld. Diese werden auf den Bedarf angerechnet, wobei bestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zählen.

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Für Menschen, die Bürgergeld beziehen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gibt es Freibeträge. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass Erwerbstätige ein höheres Haushaltseinkommen haben als erwerbslose Personen.

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Ein Mehrbedarf nach dem SGB II ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Leistungsberechtigte, wenn deren Bedarf nicht durch den Regelbedarf abgedeckt ist, z. B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung.

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Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland vorhanden sind. Dazu gehört alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist.

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Die Ansprechpersonen der Leistungsgewährung sind zuständig für die finanzielle Unterstützung von Bürgergeldbeziehenden.